FAZ vom 28.9.2007 S. 41
Nach der Eroberung Heidelbergs 1622 im Dreißigjährigen Krieg gelangte die Bibel in den Besitz Herzog Maximilians I. von Bayern und dann, als Gustav Adolf II. München 1632 eroberte, nach Schweden, um durch Erbschaft schließlich an die Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha zu gehen. Drei Bände erwarb 1950 die Bayerische Staatsbibliothek in München. Die fünf verbleibenden gab jetzt die Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha'sche Stiftung für Kunst und Wissenschaft zur Auktion. Die 1928 im Willen gegründete Stiftung, "das Kunstvermögen des Herzoglichen Hauses zu bewahren", gibt die Bände nun auf den Markt aus Gründen der "Vermögensumschichtung" und "mit dem Ziel", wie es heißt, "den satzungsgemäßen Erwerb anderer Kunstwerke zu ermöglichen".
Angesichts des drohenden Verkaufs drängt sich die Frage auf, warum ein solcher Schatz nicht längst auf der Liste des nationalen Kulturguts steht, um seine Abwanderung ins Ausland zu verhindern. Dem Vernehmen nach wurde das entsprechende Verfahren tatsächlich 2006 eingeleitet, und der Eintrag erfolgte im Mai 2007. Er musste wenige Wochen später wieder gestrichen werden, weil sich die Bände zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung bereits im Ausland befanden.
Zur Bibel siehe etwa:
http://www.faksimile.ch/frame_werk39_d.html
Hier wäre an sich die Stiftungsaufsicht gefragt, denn es besteht kein Zweifel, dass man die Kunstschätze nicht bewahrt, wenn man sie versteigert. Hat die Stiftung ihren Sitz in Bayern, so gilt das Genehmigungserfordernis des Art. 27 Bay. Stiftungsgesetz:
http://www.stiftungen.bayern.de/pdf/BayStG_aktuell.pdf
Die Bayerische Staatsbibliothek hat ihr Interesse an einem Erwerb bekundet.
Interessant ist, was sich unter
http://www.plan17.de/autoren/doerrzapf/leseproben/hoheit-liessen-einpacken/
findet. Die Familie hat offenkundig die eigene Kunststiftung nach 1945 als Selbstbedienungsladen verwendet. Sitz der Stiftung sei Coburg, die Aufsicht nach Fideikommissrecht übe das OLG Bamberg aus.
Nach der Eroberung Heidelbergs 1622 im Dreißigjährigen Krieg gelangte die Bibel in den Besitz Herzog Maximilians I. von Bayern und dann, als Gustav Adolf II. München 1632 eroberte, nach Schweden, um durch Erbschaft schließlich an die Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha zu gehen. Drei Bände erwarb 1950 die Bayerische Staatsbibliothek in München. Die fünf verbleibenden gab jetzt die Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha'sche Stiftung für Kunst und Wissenschaft zur Auktion. Die 1928 im Willen gegründete Stiftung, "das Kunstvermögen des Herzoglichen Hauses zu bewahren", gibt die Bände nun auf den Markt aus Gründen der "Vermögensumschichtung" und "mit dem Ziel", wie es heißt, "den satzungsgemäßen Erwerb anderer Kunstwerke zu ermöglichen".
Angesichts des drohenden Verkaufs drängt sich die Frage auf, warum ein solcher Schatz nicht längst auf der Liste des nationalen Kulturguts steht, um seine Abwanderung ins Ausland zu verhindern. Dem Vernehmen nach wurde das entsprechende Verfahren tatsächlich 2006 eingeleitet, und der Eintrag erfolgte im Mai 2007. Er musste wenige Wochen später wieder gestrichen werden, weil sich die Bände zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung bereits im Ausland befanden.
Zur Bibel siehe etwa:
http://www.faksimile.ch/frame_werk39_d.html
Hier wäre an sich die Stiftungsaufsicht gefragt, denn es besteht kein Zweifel, dass man die Kunstschätze nicht bewahrt, wenn man sie versteigert. Hat die Stiftung ihren Sitz in Bayern, so gilt das Genehmigungserfordernis des Art. 27 Bay. Stiftungsgesetz:
http://www.stiftungen.bayern.de/pdf/BayStG_aktuell.pdf
Die Bayerische Staatsbibliothek hat ihr Interesse an einem Erwerb bekundet.
Interessant ist, was sich unter
http://www.plan17.de/autoren/doerrzapf/leseproben/hoheit-liessen-einpacken/
findet. Die Familie hat offenkundig die eigene Kunststiftung nach 1945 als Selbstbedienungsladen verwendet. Sitz der Stiftung sei Coburg, die Aufsicht nach Fideikommissrecht übe das OLG Bamberg aus.
FeliNo meinte am 2007/10/02 00:21:
Interessant auch die Information der FAZ über den gescheiterten Kulturgutschutz. Ich erinnere mich, dass die sog. "Gartenbibliothek" der Welfen vor zwei Jahren "aus englischem Besitz" zu Reiss + Sohn nach Frankfurt zur Auktion kam - und auf deutschem Boden dann prompt als Kulturgut abgestempelt wurde; die Presse erzählte seinerzeit, dass der Welfenchef Ernst August einen englischen Pass besitze. Man sieht, die Herrschaften sind lernfähig...