http://wisspub.net/2013/06/28/bundestag-bringt-zweitveroffentlichungsrecht-auf-den-weg/
Der Bundestag hat Open Access mit diesem Recht einen Bärendienst erwiesen, da die Nachteile durch den Wegfall der Möglichkeit, im Zweifel sofort nach Erscheinen online selbstzuarchivieren, deutlich überwiegen. Besser wäre es gewesen, bei dem jetzigen § 38 UrhG zu bleiben und diesen nicht zu verschlimmbessern. Ich darf nicht nur Schmalenstroer auf die detaillierte Stellungnahme von BC Kaemper hier
http://archiv.twoday.net/stories/342796643/
und meine Hinweise
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg50240.html
aufmerksam machen.
Der Bundestag hat Open Access mit diesem Recht einen Bärendienst erwiesen, da die Nachteile durch den Wegfall der Möglichkeit, im Zweifel sofort nach Erscheinen online selbstzuarchivieren, deutlich überwiegen. Besser wäre es gewesen, bei dem jetzigen § 38 UrhG zu bleiben und diesen nicht zu verschlimmbessern. Ich darf nicht nur Schmalenstroer auf die detaillierte Stellungnahme von BC Kaemper hier
http://archiv.twoday.net/stories/342796643/
und meine Hinweise
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg50240.html
aufmerksam machen.
KlausGraf - am Freitag, 28. Juni 2013, 20:18 - Rubrik: Archivrecht