Gegen die Schnapsidee der HRK/DFG, die bei Plagiats-/Betrugsfällen die Information der Öffentlichkeit vor einer internen Untersuchung als unredlich verbieten will (siehe http://archiv.twoday.net/stories/434204837/ ), formiert sich Widerstand.
Stefan Heßbrüggen-Walter hat auch die englischsprachige Welt informiert:
http://www.newappsblog.com/2013/07/whistle-blowing-in-the-german-university-a-regulatory-scandal-in-the-making.html
Bemerkenswert deutlich kritisierte Benjamin Lahusen das Vorhaben:
http://www.mops-block.de/bl-tagebuch/225-gute-wissenschaftliche-praxis.html
Aber tatsächlich ist es eine groteske, abstruse, geradezu erbärmliche Regel, die nicht die selbstauferlegte Zurückhaltung des Wissenschaftlers bezeugt, sondern in beklagenswerter Weise dokumentiert, wie weitreichend bereits die höchsten Gremien des Wissenschaftsbetriebs von administrativer Kleingeistigkeit beseelt sind. Denn die Wissenschaft ist kein Rechtsstaat, sie ist auch keine Demokratie, sie kennt keine Gewaltenteilung, keine Zuständigkeiten oder Verfahren, sondern im Idealfall nur den Austausch von Argumenten vor dem Forum der Öffentlichkeit. Dort kann sich jeder äußern, jeder kann Kritik üben, und jeder kann sich gegen Kritik verteidigen, ohne daß irgendein Beteiligter Strafe, Sanktionen oder den Einsatz von Juristen fürchten müßte. Es gibt keine Gremien, die kraft institutioneller Zuständigkeit darüber zu befinden hätten, welche Schriften in welcher Weise der Kritik zugänglich sind, es gibt keinen Staatsanwalt, keinen Richter und keinen Vollstrecker, es gibt keine „mutmaßlichen Plagiate“, die irgendwann zu „notorischen Plagiate“ o.ä. erklärt werden können, es gibt auch keine Wahrheitskommissionen oder Politbüros, es gibt nur eine Einheitsgewalt, und die repräsentiert jeder Wissenschaftler gleichermaßen. Wissenschaft ist nicht justitiabel. Es gibt deshalb auch keine wissenschaftliche Unschuldsvermutung, genausowenig wie es eine wissenschaftliche Schuldsvermutung gibt oder überhaupt irgendeine Vermutung. Wissenschaft ist kein adversarisches Verfahren, dessen letztgültige Entscheidung einem Schiedsrichter überantwortet werden könnte und schon gar nicht haben die Universitäten, an denen Wissenschaft in der Regel mehr oder wenig zufällig stattfindet, einen Anspruch auf das erste oder das letzte Wort darüber, wie ihre Produkte in der Öffentlichkeit zu rezipieren sind.
Update: Petition
http://archiv.twoday.net/stories/436952267/
Stefan Heßbrüggen-Walter hat auch die englischsprachige Welt informiert:
http://www.newappsblog.com/2013/07/whistle-blowing-in-the-german-university-a-regulatory-scandal-in-the-making.html
Bemerkenswert deutlich kritisierte Benjamin Lahusen das Vorhaben:
http://www.mops-block.de/bl-tagebuch/225-gute-wissenschaftliche-praxis.html
Aber tatsächlich ist es eine groteske, abstruse, geradezu erbärmliche Regel, die nicht die selbstauferlegte Zurückhaltung des Wissenschaftlers bezeugt, sondern in beklagenswerter Weise dokumentiert, wie weitreichend bereits die höchsten Gremien des Wissenschaftsbetriebs von administrativer Kleingeistigkeit beseelt sind. Denn die Wissenschaft ist kein Rechtsstaat, sie ist auch keine Demokratie, sie kennt keine Gewaltenteilung, keine Zuständigkeiten oder Verfahren, sondern im Idealfall nur den Austausch von Argumenten vor dem Forum der Öffentlichkeit. Dort kann sich jeder äußern, jeder kann Kritik üben, und jeder kann sich gegen Kritik verteidigen, ohne daß irgendein Beteiligter Strafe, Sanktionen oder den Einsatz von Juristen fürchten müßte. Es gibt keine Gremien, die kraft institutioneller Zuständigkeit darüber zu befinden hätten, welche Schriften in welcher Weise der Kritik zugänglich sind, es gibt keinen Staatsanwalt, keinen Richter und keinen Vollstrecker, es gibt keine „mutmaßlichen Plagiate“, die irgendwann zu „notorischen Plagiate“ o.ä. erklärt werden können, es gibt auch keine Wahrheitskommissionen oder Politbüros, es gibt nur eine Einheitsgewalt, und die repräsentiert jeder Wissenschaftler gleichermaßen. Wissenschaft ist nicht justitiabel. Es gibt deshalb auch keine wissenschaftliche Unschuldsvermutung, genausowenig wie es eine wissenschaftliche Schuldsvermutung gibt oder überhaupt irgendeine Vermutung. Wissenschaft ist kein adversarisches Verfahren, dessen letztgültige Entscheidung einem Schiedsrichter überantwortet werden könnte und schon gar nicht haben die Universitäten, an denen Wissenschaft in der Regel mehr oder wenig zufällig stattfindet, einen Anspruch auf das erste oder das letzte Wort darüber, wie ihre Produkte in der Öffentlichkeit zu rezipieren sind.
Update: Petition
http://archiv.twoday.net/stories/436952267/
KlausGraf - am Montag, 1. Juli 2013, 18:32 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb