Die Bundesverfassungsrichter setzen ihren Kurs fort, einen überzogenen Schutz des Persönlichkeitsrechts zu vertreten. "Esra" von Biller bleibt verboten:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070613_1bvr178305.html
Siehe dazu auch:
http://www.literaturkritik.de/public/Mix-EichnerLang.pdf
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070613_1bvr178305.html
Siehe dazu auch:
http://www.literaturkritik.de/public/Mix-EichnerLang.pdf
KlausGraf - am Freitag, 12. Oktober 2007, 19:29 - Rubrik: Archivrecht