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Der Welt-Newsticker wies am 01.11.2007 darauf hin, dass in Lübeck Musiker und Musikwissenschaftler ab dem 02.11. im Lübecker Brahms-Institut in einem «digitalen Notenschrank» stöbern können. ....... "Dadurch werde das Brahms- Institut noch stärker als bisher als zentrales Archiv für Brahms- Bestände in Deutschland wahrgenommen, hieß es weiter."

s. http://www.brahms-institut.de/web/digibest.html
KlausGraf meinte am 2007/11/02 15:04:
Benutzungsoberfläche ist OK
Unangenehm berührt dagegen das fette Wasserzeichen und der Copyfraud-Vermerk. Digitale Reproduktion lässt ebensowenig wie der Notennachdruck ein neues Schutzrecht entstehen. Siehe dazu auch das LG München vom 29.9.1995:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen#Schutz_von_Notenbildern 
 

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