Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/2566059/
Nicht einmal öffentliche Bibliotheken dürfen sonntags öffnen.
http://www.bibliotheksverband.de/stellungnahmen/Stellungnahme_dbv_Sonntagsoeffnung.pdf
Nach der vorgeschlagenen Gesetzesänderung dürften Archive, deren Dienstbibliotheken öffentlich zugänglich sind, aber diese wenigstens öffnen ;-)
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 des ArbZGbeschreibt die derzeit gültigen Ausnahmen:
"beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken"
Eigentlich könnte man schon jetzt eine Archivbibliothek als wissenschaftliche Präsenzbibliothek verstehen :-)
Nicht einmal öffentliche Bibliotheken dürfen sonntags öffnen.
http://www.bibliotheksverband.de/stellungnahmen/Stellungnahme_dbv_Sonntagsoeffnung.pdf
Nach der vorgeschlagenen Gesetzesänderung dürften Archive, deren Dienstbibliotheken öffentlich zugänglich sind, aber diese wenigstens öffnen ;-)
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 des ArbZGbeschreibt die derzeit gültigen Ausnahmen:
"beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken"
Eigentlich könnte man schon jetzt eine Archivbibliothek als wissenschaftliche Präsenzbibliothek verstehen :-)
KlausGraf - am Freitag, 9. November 2007, 14:17 - Rubrik: Archivbibliotheken
Ladislaus meinte am 2007/11/09 15:39:
Man könnte sie oft auch gleich als Museum kategorisieren, denn "benutzen" kann man die Bücher durch die oft haarsträubenden Benutzungsordnungen ja eh nie so, wie man eigentlich will... ;-)Aber: Ist eine Stadtbücherei etwa keine Freizeiteinrichtung? Für Leute, die Lust am Lesen haben schon. Für Politiker und Gewerkschafter natürlich nicht.
Gutgemeinte Gesetze und Steuern funktioniert einfach nie wirklich im Sinne von Kulturförderung. In Deutschland kostet eine Mozart-Symphonie auf CD 19% Mehrwertsteuer, die Bild-Zeitung hingegen wird durch den Satz von 7% subventioniert. Da verwundert es dann auch nicht, dass ein Alkoholshop mit angeschlossener Alibi-Tankstelle am Sonntag öffnen darf, eine Buchhandlung oder Bibliothek hingegen nicht. Man könnte natürlich ein paar Zapfsäulen aufstellen...
KlausGraf meinte am 2009/05/07 20:18:
Siehe nun auch
http://www.goethe.de/wis/bib/thm/akt/de4420605.htm