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http://archaeologik.blogspot.de/2013/07/neues-denkmalsschutzgesetz-in-nrw.html

Anders als Dr. Schreg bin ich Experte für das Thema Schatzregal, zumindest sah das der Hessische Landtag so. Und meine Position hat sich nicht geändert:

http://archiv.twoday.net/search?q=schatzregal
Kai-Erik (Gast) meinte am 2013/07/13 01:02:
Nana
Wenn Sie tatsächlich alle Blogeinträge von Herrn Dr. Schregg gelesen hätten, was ich aber stark bezweifel. Dann hätten Sie nicht diesen eigenartigen Blogkommentar geschrieben. Ich gehe mal davon aus, das Herr Dr. Schregg ebenfalls ein Experte zu dem Thema "Schatzregal" ist und nur weil er eine andere Meinung hat als Sie, würde ich nicht gleich den "Experten" raushängen lassen. 
KlausGraf antwortete am 2013/07/13 01:09:
Bevor Sie hier pöbeln, lernen Sie erstmal schreiben.
Schregg lass nach.

Ich lese ziemlich von Anfang an alle Beiträge seines Blogs und fast alle schätze ich sehr. Aber in Sachen Schatzregal plappert er offenkundig der verblendeten Archäologenlobby unkritisch nach, was ich sehr bedaure. Mehr als eine substanzlose Randbemerkung ist das nicht, was er schreibt. Hier dagegen können ausführlich argumentierende Schriftsätze nachgelesen werden.

Nein, ein Experte fürs Schatzregal ist er nicht. 
Kai-Erik (Gast) antwortete am 2013/07/13 01:19:
In Ordnung
Ich werde weiter an mein Deutsch arbeiten und dann, wenn ich besser schreiben kann als Sie, Ihre argumentierten Schriftsätze als Nichtexperte gründlich zerpflücken. Und das werde ich in Englisch, Norwegisch und dann irgendwann in Deutsch schreiben.
Bis dahin gehaben Sie sich Wohl. 
Biggi (Gast) antwortete am 2013/07/13 01:43:
Substanzloses nachplappern?
Als "substanzloses nachplappern" sehe ich das ganz und gar nicht. Herr Dr. Schreg hat lediglich seine Meinung geäußert. Dazu muss er keine ellenlangen Schriftsätze auszuarbeiten. 
Biggi (Gast) meinte am 2013/07/13 01:09:
Wie sagte einst Winston Churchill so schön:
Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. 
R.Schreg meinte am 2013/07/13 09:52:
kein juristischer Experte, aber Erfahrungen mit Privatsammlungen und Raubgrabungslöchern
Ich würde mich selbst auch nicht als Experte speziell in Sachen Schatzregal sehen, da ich mich mit den komplexen juristischen Aspekten nie auseinandergesetzt habe. Ich kann 'nur' auf eigene Erfahrungen im Umgang mit Privatsammlungen zurückgreifen (z.B. http://archaeologik.blogspot.de/search/label/Sammlung%20A.%20Kley ) und bin schon öfters über Raubgrabungslöcher gestolpert. Deshalb kann ich einem Schatzregal etwas abgewinnen.

Mir fehlt angesichts des enorm steigenden Raubgrabungsdrucks derzeit vor allem eine realistische Alternative zu einem moderaten, großen Schatzregal. Es geht darum, den Anreiz zu weiteren Zerstörungen zu nehmen. Belohnungen sind da kontraproduktiv, hier kommt es auf die Ausgestaltung im Detail an. Und ohne Schatzregal gibt es auch keine Grundlage, in der Sache zu ermitteln. Es geht letztlich nicht um die Objekte per se, sondern darum, dass diese erst gar nicht ohne Not und ohne Dokumentation aus ihrem Befundzusammenhang gerissen werden. Ein archäologischer Fund ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - ohne Kontextinformationen (Stratigraphie, absolute, wie relative Lageposition [zu anderen Funden, geophysikalischen Anomalien, Mauerbefunden, Fußböden, Bestattung etc.; statistische Bewertung im Gesamtfundspektrum] wissenschaftlich weitgehend wertlos, taugt allenfalls noch als Punkt auf der Verbreitungskarte (was aber auch allermindestens eine zuverlässige Fundortangabe voraussetzt). Die unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern ist da sicher ein Problem, da es zu Fundverschleppungen kommt.

Posititv auf die Zahl der Fundmeldungen würde es sich sicher auswirken, wenn die Denkmalpflege die Kapazitäten hätte, Fundmeldungen zeitnah zu bearbeiten. Nicht selten stehen grade mal zwei 'feste' Archäologen pro Regierungsbezirk da, die kaum nachkommen, laufende Baugesuche zu bearbeiten. Die zahlreichen privaten Sammlungen sind eine wertvolle Datenbasis, aber sie überfordern die vorhandenen Kapazitäten der Denkmalpflege. Angesichts der knappen Finanz- und Personalmittel sind Grabungsauswertungen dann auch meist sehr viel vielversprechender. Universitäre Abschlussarbeiten bieten auch nur in Ausnahmefällen eine Chance, mit Sammlungsfunden umzugehen, da diese selten eine thematisch zusammenhängenden Gesamtbestand repräsentieren. Vor allem müsste eine laufende Betreuung der Sammler gewährleistet sein. Spätestens im Erbschaftsfalle stellen solche Sammlungen die Denkmalpflege vor nur schwer lösbare Probleme in punkto Personal, Finanzen und Raum. Nicht wenige Sammlungen sind da schon auf dem Müll gelandet; mit dem Schatzregal ist es desinteressierten Erben gegenüber aber möglich, die Funde wenigstens sicher zu stellen.
Das Schatzregal bringt auch Verpflichtungen für das Land (als Treuhänder für Allgemeingut), die tatsächlich nicht ausformuliert sind und bei denen angesichts wiederkehrender Mittelkürzungen auch fraglich ist, ob sie auf Dauer eingelöst werden können: Konservierung, Magazinierung und ggf. Ausstellung (was eine Auswertung voraussetzt) sind eben keine Aufgaben, an denen man sparen könnte.

Ein praktisches Argument für ein Schatzregal ist es auch, dass Fundkomplexe zusammen gehalten werden. Die Teilung zwischen verschiedenen Eigentümern erschwert eine wissenschaftliche Auswertung, wenn sie sie nicht ganz unmöglich macht.

Ob ein Schatzregal tatsächlich zu mehr Unterschlagungen führt, wie von den Gegnern postuliert, oder aber, wie beabsichtigt eben doch eher Raubgrabungen unterbindet, ist schwer zu sagen. Natürlich gibt es keine klaren Statistiken zu Raubgrabungen. Es ist aber auffallend, dass in Bayern nicht nur Fundmeldungen häufiger sind, sondern eben auch die Beobachtungen von Raubgräberschäden. Es entsteht zumindest der Eindruck, dass sich ohne Schatzregal auch mehr Sondengänger ins Feld wagen. Erhöhte Fundmeldezahlen sind leider bisweilen auch ein Indiz für vermehrte Zerstörung (oder Fundverschleppung in schatzregalfreie Regionen). Problematisch ist der Markt für archäologische Funde, der weitere Raubgrabungen fördert. Das Schatzregal ist ein Instrument dagegen. Eine Alternative wäre eine Zertifizierungspflicht für alle gehandelten archäologischen Funde, was aber angesichts zahlreicher Altfunde kaum praktikabel scheint.

Klar ist aber auch: Die Archäologie (nicht nur die Denkmalpflege) muss auf die Öffentlichkeit zugehen und ihr eine Partizipation an der Wissenschaft ermöglichen. Hier muss sich die Öffentlichkeitsarbeit radikal ändern, indem sie weniger belehrt und mit Gesetzen fuchtelt, sondern mehr die Inhalte, Fragestellungen, Methoden und Schlussfolgerungen aufzeigt. Ganz langsam kommt da eine Veränderung in Gang. http://archaeologik.blogspot.de/2013/07/archaeology-public-and-social-media.html
Dennoch braucht man auch eine Handhabe gegen Zerstörungen, insbesondere gegen mutwillige Schatzsucher, die dank der immer günstigeren und besseren Metalldetektoren überhand nehmen. Das Schatzregal mit seinem obrigkeitlichen Anspruch hat da klare Defizite, doch sehe ich z.Z. keine den Rahmenbedingungen archäologischer Befunde angemessenen überzeugenden Alternativen.

Der Kompromißvorschlag der DGUF in Sachen Schatzregal mit einer klaren Unterscheidung von Eigentum und Besitz ( http://www.dguf.de/fileadmin/user_upload/Pressematerialien/DGUF-Dok_DSchG-NRW-Loesungen.pdf ) könnte m.E. in die richtige Richtung gehen. Aber da müssen Experten ran... 
KlausGraf antwortete am 2013/07/13 13:50:
Danke für die Stellungnahme
Sie hat alle meine Argumente ignoriert und zeigt nur, wie verblendet selbst sehr kluge und erfahrene Archäologen sind.

Da offenbar keine Veranlassung gesehen wurde, sich mit meiner ausführliche Stellungnahme gegenüber dem Hessischen Landtag auseinanderzusetzen, hier nochmals aus

http://archiv.twoday.net/stories/11552973/

die Kernpassagen.

(1) Ein landesgesetzliches Schatzregal ohne ausdrückliche Entschädigungsregelung für den Finder entspricht nicht der Billigkeit

Fischer zu Cramburg hat überzeugend herausgestellt, dass die seit dem baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz von 1971 in fast allen Bundesländern verankerten Schatzregale fiskalisch motiviert sind: Es geht im Kern darum, dass der Staat Geld spart. Nach einem Bericht der FAZ (Online-Ausgabe 14. Dezember 2010, http://goo.gl/FvMh7) soll das auch der Hintergrund des Dringlichen Gesetzentwurfs sein. Aufgrund hoher Summen, die das Land Hessen für die Auslösung sensationeller Funde in der Vergangenheit zahlen musste, will man nun aus der kleinen Gruppe der schatzregalfreien Bundesländer ausscheren.

Wer etwas findet, darf einen Finderlohn erwarten. Werden ehrliche Finder mit einem "Fachbuch" abgespeist, so ist der Anreiz, wertvolle Bodenfunde zu melden, kaum gegeben. Eine Schatzregal-Regelung, die auf eine angemessene Entschädigung verzichtet, schadet eher dem Denkmalschutz als dass sie ihm nützt. "Practical wisdom", schreibt der amerikanische Jurist Joseph L. Sax, "suggests that finders ordinarily need to be compensated generously or the public is unlikely to get the found objects, regardless of the formal rules" (Playing Darts with a Rembrandt. Public and Private Rights in Cultural Treasures, Ann Arbor 1999, S. 185).

Eine Norm, die sich gegen das Rechtsempfinden der Bürger stellt, kann nicht mit Akzeptanz rechnen. Wieso soll der ehrliche Finder von Bodendenkmalen, wie jetzt auch für Hessen vorgesehen, leer ausgehen? Findet jemand im Straßengraben eine Perlenkette im Wert von 500 Euro, erhält er 25 Euro Finderlohn, falls sich die Eigentümerin meldet. Falls nicht, darf er sie nach sechs Monaten behalten. Wird eine solche Perlenkette bei Bauarbeiten gefunden, z.B. weil sie bei der Flucht 1945 dort versteckt worden war, gehört sie zur Hälfte dem Finder und zur Hälfte dem Grundstückseigentümer. Wieso kommt es auf das Bundesland an, ob die "hadrianische Teilung" des § 984 BGB gilt? Und wieso gibt es bei den landesrechtlichen Schatzregalen eine Ungleichbehandlung hinsichtlich des Orts (z.B. Grabungsschutzgebiet) oder der Bedeutung des Funds? Ist der ehrliche Finder der Dumme?

Ob es in Hessen eine gewisse Entschädigung für den Finder geben soll, wie sie in Ländern mit Schatzregal üblich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn es sich so verhält, dann ist es geboten, diese als Rechtsanspruch im Gesetz zu formulieren.

§ 12 Absatz 2 des brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes lautet daher sinnvollerweise:
"(2) Dem Entdecker zufälliger Funde, die nach Absatz 1 Eigentum des Landes werden, ist durch die Denkmalfachbehörde eine angemessene Belohnung in Geld zu gewähren, es sei denn, bewegliche Bodendenkmale sind bei unerlaubten Nachforschungen entdeckt worden."

Ob eine Entschädigung für den Finder sinnvoll ist, die dem Marktwert nahekommt, soll der Entscheidung des Landesgesetzgebers überlassen bleiben. Sie sollte aber die Höhe des gesetzlichen Finderlohns nicht unterschreiten, meiner Ansicht nach sogar deutlich überschreiten.

Gegen eine Entschädigung auch für den Grundstückseigentümer spricht, dass die Verhaltenssteuerung durch die Entschädigungsregelung vor allem auf den aktiv handelnden Finder abzielt, der davon abgehalten werden soll, Funde der archäologischen Denkmalpflege zu entziehen.

(2) Ein landesgesetzliches Schatzregal hat als Kollateralschaden eine Kriminalisierung derjenigen, die Funde verheimlichen, zur Folge.

Ein Schatzregal verlagert aufgrund der Regelung der Eigentumsdelikte im Strafgesetzbuch die Fundunterschlagung vom Ordnungswidrigkeitenrecht in das Strafrecht. Der Landesgesetzgeber muss diese Konsequenz und sich weiter daraus ableitbare Folgerungen bewusst bejahen, wenn er die vorgeschlagene Regelung beschließt. Das Strafrecht sollte aber immer "ultima ratio" des rechtlichen Sanktionsinventars bleiben. Ich bezweifle, dass eine Behandlung der Finder archäologischer Objekte, die diese nicht der Denkmalfachbehörde übergeben, als Straftäter rechtspolitisch in jeder Hinsicht zweckmäßig und angemessen ist.

(3) Eine einheitliche bundesrechtliche Regelung wäre vorzuziehen.

Ich teile die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen landesrechtliche Schatzregale, auch wenn das Bundesverfassungsgericht anders entschieden hat. Aber nicht nur aus diesem Grund wäre zu überlegen, den föderalen Flickenteppich durch eine Ergänzung des § 984 BGB zu vereinheitlichen. Sie hätte den Übergang der archäologischen Funde in das Eigentum des betreffenden Bundeslandes, aber auch eine angemessene Entschädigung für den Finder anzuordnen. Zumindest für die deutschen Bundesländer wäre so dem "Fundtourismus", also der Anmeldung von Funden in einem schatzregalfreien Bundesland, wirksam begegnet.

(4) Die Eigentümerstellung des Landes ist gesetzlich zu beschränken.

In zweierlei Hinsicht droht Kulturgütern Gefahr durch den Staat als Eigentümer (sieht man vom faktischen Risiko der nicht sachgerechten Betreuung oder sogar Vernachlässigung in öffentlichen Sammlungen ab):
- 1. er ist durch gesetzliche Vorschriften nicht gehindert, archäologisches Kulturgut zu verkaufen und ihm dadurch die notwendige Zugänglichkeit für Forschung und Öffentlichkeit zu nehmen;
- 2. er kann Kulturgüter in unangemessener Weise zum Nachteil der Allgemeinheit immaterialgüterrechtlich vermarkten.

Zu Punkt 1: Dabei geht es üblicherweise um die sporadisch diskutierte Problematik der Museumsverkäufe, aber nach den im September 2006 bekannt gewordenen ungeheuerlichen Plänen der baden-württembergischen Landesregierung, Handschriften der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe in den Handel zu geben (die Pläne konnten bekanntlich verhindert werden), wird man sich auch für das archäologische Fundgut die Frage zu stellen haben, ob der Hafen einer öffentlichen Sammlung des Landes tatsächlich so sicher ist, wie man traditionell anzunehmen geneigt war. Hinsichtlich des kommunalen Archivguts, das Sammlungsgut darstellt, hat das nordrhein-westfälische Archivgesetz in seiner Novelle 2010 bewusst davon abgesehen, es als unveräußerlich zu erklären: http://archiv.twoday.net/stories/6358735/. Rechtsvorschriften, die ein Ministerium daran hindern würden, die Denkmalfachbehörden anzuweisen, besonders hochwertige Stücke etwa auf einer Auktion zu veräußern, existieren nicht. Dass dergleichen, soweit bekannt, absolut nicht üblich ist, begründet kein entgegenstehendes Gewohnheitsrecht.

Zu Punkt 2: Die immaterialgüterrechtliche Vermarktung der berühmten Himmelsscheibe von Nebra, qua Schatzregal Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt, mittels des Urheberrechts (§ 71 UrhG) und des Markenrechts durch das Land Sachsen-Anhalt halte ich für völlig unangemessen, da es die Freiheit der Allgemeinheit, kulturelles Allgemeingut zu nutzen, unzuträglich einschränkt.

(5) Solange keine belastbaren empirischen Untersuchungen zu Auswirkungen des fachlich heftig umstrittenen Schatzregal vorliegen, ist die Behauptung der amtlichen Begründung, es sei aus "denkmalschutzfachlicher Sicht sinnvoll" unbewiesen und unzulässig.

Die Begründung setzt sich mit keiner Silbe mit den gravierenden Nachteilen auseinander, die Wissenschaftler und Fachleute für das Schatzregal namhaft machen (siehe etwa die Zusammenstellung bei Fischer zu Cramburg S. 194ff.). Es geht hier nicht darum, der Sondengänger-Lobby und der Handels-Lobby nach dem Munde zu reden, es geht einzig und allein um die nüchterne Abwägung, ob ein Schatzregal mehr nützt als schadet.

Zu erinnern ist an die pragmatisch motivierte Ablehnung des Schatzregals durch den renommierten hessischen Numismatiker Niklot Klüßendorf, die er 1992 (in: Mabillons Spur, S. 391ff.) begründete.

2003 schrieb Almuth Gumprecht aus der Sicht der nordrhein-westfälischen Denkmalpflege: "Ob der oftmals von Fachleuten vorgetragene Wunsch zur Einführung eines Schatzregals in NRW zur Verbesserung der tatsächlichen Situation beitragen würde, vermag ich nicht zu sagen. [...] Ob eine Änderung der rechtlichen Konstruktion Schatzsucher und Raubgräber aber eher dazu brächte, Fundmeldungen zu machen, bleibt zu bezweifeln. Die ehrlichen Finder (Sammler) würden weiterhin wie bisher den Fund anzeigen, ob man die Unehrlichen auf diese Weise auf den Pfad der Tugend brächte, ist angesichts der Erfahrungen aus Bundesländern mit Schatzregal unwahrscheinlich."
http://www.lwl.org/wmfah-download/pdf/Schatzregal.pdf

Die ZEIT zitierte 2010 einen hessischen Polizeibeamten, der die Wirksamkeit des Schatzregals ebenfalls bezweifelt: "»Es kommt immer wieder zur Fundortverschleppung«, sagt Polizeioberkommissar Eckhard Laufer, der sich in Hessen seit fast 15 Jahren um den Kulturgüterschutz kümmert. Er hat die Erfahrung gemacht, dass es einen Raubgräber nicht interessiert, ob es ein Schatzregal gibt oder nicht gibt. »Ein Raubgräber will immer den größtmöglichen Gewinn erzielen«, sagt Laufer."
http://www.zeit.de/2010/16/Acker-Schatzsuche-Kasten

In einem undatierten "Vortrag über Sondengängertum", nachlesbar im Internet, konstatiert Hendrik Ludwig: "Unstrittig scheint in weiten Teilen der Literatur die Gefahr der Verheimlichung von Schatzfunden zu sein. Die Bereitschaft Funde zu melden und abzuliefern ist augenscheinlich, ohne die Möglichkeit des Entdeckers oder Grundeigentümers daran finanziell zu partizipieren, in Frage gestellt. Schafft man keine Anreize zur Meldung und Abgabe von Funden, so fördert das Schatzregal die Abwanderung derselben in Privatsammlungen und den Kunsthandel. Heute hat sich gezeigt, dass die abschreckende Wirkung des Schatzregals nicht allzu hoch einzuschätzen ist. Es kam im Gegenteil zu einer stärkeren Verheimlichung und einem Entziehen der Funde für die wissenschaftliche Forschung. So wurden beispielsweise in Baden-Württemberg, das das große Schatzregal eingeführt hat, pro Jahr nur 80 Fundmünzen zur Herkunftsbestimmung vorgelegt. Im regalfreien Bayern waren es dagegen, im gleichen Zeitraum 4000 bis 5000 Münzen."
http://www.archaeologie-krefeld.de/Bilder/news/Sondengaenger/vortragludwig.pdf

Schon allein diese wenigen Zitate legen es nahe, die Gesetzgebung endlich auf eine empirische Grundlage zu stellen und eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben, die auch die Erfahrungen anderer europäischer Staaten (angeführt wird von Gegnern des Schatzregals immer wieder Großbritannien) zu berücksichtigen hätte. Nachdem Hessen lange bewusst ohne Schatzregal ausgekommen ist, ist nicht ersichtlich, was die besondere Eilbedürftigkeit des Gesetzesentwurfs begründet. Angesichts der möglichen Nachteile sollten die Kosten für eine solche empirische Studie und die Verzögerung der Einführung eines Schatzregals in Kauf genommen werden. Zugleich wäre es sinnvoll, sich mit den anderen Bundesländern abzustimmen.

Auch wenn der Landtag jetzt ein Schatzregal erlassen will, sollte er auf jeden Fall eine Befristung bzw. Evaluierung der Regelung aufgrund von empirischen Daten vorsehen.

Interessante Ausführungen aus Sicht der Ökonomie zum Schatzregal von Tobias Kalledat sind im Internet einsehbar:
http://www.kalledat.de/Scientifical_Stuff/Treasure_finding/Kalledat_Schatzfunde_und_ihr_rechtlich-okonomischer_Kontext.PDF

Es ist mit der Möglichkeit zu rechnen, dass zwar der Landeshaushalt entlastet wird, weil hohe Auslösesummen für einzelne spektakuläre Schatzfunde entfallen, aber auf breiter Basis erhebliche Schäden durch verstärkten Fundtourismus und Ausweitung des Schattenmarkts mit archäologischen Objekten entstehen. Dies kann unmöglich im Interesse der Denkmalpflege sein, die ja immer wieder darauf verweist, dass es ihr um die unscheinbaren Befunde ohne kommerziellen Wert geht. Die Einführung des Schatzregals wäre somit ein Pyrrhus-Sieg für die Denkmalpflege.

Hinsichtlich der Sondengängerszene erscheint es sicher, dass durch ein Schatzregal der notwendige und eigentlich alternativlose Dialog zwischen Denkmalfachbehörden und Sondengängern empfindlich gestört würde. Eine Kriminalisierung wäre absolut nicht hilfreich, sondern würde zur Verfestigung der Fronten beitragen. Der Denkmalschutz muss die einsichtigen Sondengänger für sein Anliegen gewinnen, da eine flächendeckende Überwachung aller potentiellen Fundstätten nun einmal nicht möglich ist.

Empfehlenswert ist die Lektüre der Entscheidung des VG Wiesbaden aus dem Jahr 2000, in der es heißt: "Die Behörde wird sich insgesamt aus dem behaglichen Areal, in dem sie bislang auf dem Gebiete der Archäologie von der Öffentlichkeit völlig ungestört arbeiten konnte, herausbewegen müssen".
http://www.digs-online.de/dokumente/vwgurteil.pdf

Aufschlussreich ist eine undatierte Fragebogenauswertung (ca. 500 Teilnehmer) einer sich denkmalschutzfreundlich gebenden Sondengängervereinigung:
http://www.digs-online.de/fragebogen.htm

Zitat: "Die Frage nach dem Schatzregal zeigt, dass 53% der beteiligten Sondengänger der Meinung sind, das Schatzregal müsse komplett abgeschafft werden, 47% stimmen für eine Beibehaltung mit leichten Änderungen, die darauf hinauslaufen, dass Entdecker und Grundstückseigner eine „Ablieferprämie“ erhalten, die sich am derzeitigen Verkehrswert, mindestens aber am Finderlohn wie bei verlorenen Gegenständen orientiert."

Dies bedeutet, dass nur eine knappe Mehrheit strikt gegen ein Schatzregal ist, der Rest aber mit einer großzügigen Entschädigungsregelung leben könnte.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung nimmt einseitig Partei für die “Hardliner”, die im Schatzregal ein wirksames Mittel im Kampf gegen die Raubgräber sehen. Und sie soll dem Land Hessen viel Geld sparen. Aber aus meiner Sicht dient sie nicht dem Rechtsfrieden und womöglich auch nicht den Interessen des Denkmalschutzes.
 
Gast (Gast) antwortete am 2013/07/13 17:46:
Rechthaberei
Wer es für akzeptabel hält, dass sich eine Entschädigung für den Finder am niedrigen gesetzlichen Finderlohn (grds. 3%, für die ersten 500€ 5%) orientiert, braucht nun wirklich nicht so einen rechthaberischen Wind zu machen und Leute zu beleidigen, die sich in einer nun einmal rechtspolistisch zweifelhaften Frage mit Pro und Contra für beide Seiten zur Gegenfraktion geschlagen haben.

Abgesehen ist das Hauptargument die Contra-Fraktion die Erkenntnis, dass es viele Leute gibt, die die Ablieferungspflicht missachten würden. Das ist sicher so. Das ist aber bei vielen Gesetzen so, auch bei Strafgesetzen. Üblicher- und richtigerweise lässt sich der Staat dadurch aber nicht davon abhalten, das für richtig Erkannte gesetzlich vorzuschreiben.

Sachverständiger bei der Anhörung eines Landtagsausschusses wird man übrigens nicht deshalb, weil irgendeine objektive Instanz einen zum "Experten" adelt, sondern weil eine beliebige Landtagsfraktion einen als Verteidiger des eigenen Standpunkts kennt und zu dessen Untermauerung in den Ausschuss einladen lässt. 
KlausGraf antwortete am 2013/07/13 18:02:
Dummes Geschwätz
Ich habe Schreg nicht beleidigt. Er ist verblendet und hat es unterlassen, sich mit meinen ausführlichen Argumenten auseinanderzusetzen. Anders als ich hat er nichts wissenschaftlich zum Schatzregegal und den Rechtsfragen publiziert.

Mein Hauptargument ist, dass der Finanzmangel des Staates nicht dazu dienen darf, ehrliche Finder zu verprellen.

Und wie üblich kann Troll "Gast" nicht lesen: "Ob eine Entschädigung für den Finder sinnvoll ist, die dem Marktwert nahekommt, soll der Entscheidung des Landesgesetzgebers überlassen bleiben. Sie sollte aber die Höhe des gesetzlichen Finderlohns nicht unterschreiten, meiner Ansicht nach sogar deutlich überschreiten." 
Kai-Erik (Gast) antwortete am 2013/07/13 18:53:
Oh je
Sie sollten mal (wieder) lernen, auch die Meinung Andere zu akzeptieren und nicht gleich die Leute hier beleidigen, nur weil Ihnen deren Meinung nicht in den Kram passt. Ich gehe mal davon aus, hier können wir wohl alle lesen.

Sie sind der Meinung, das: Hinsichtlich der Sondengängerszene erscheint es sicher, dass durch ein Schatzregal der notwendige und eigentlich alternativlose Dialog zwischen Denkmalfachbehörden und Sondengängern empfindlich gestört würde."

Es ist aber so, das die Sondengänger, die sich wirklich für die Vergangenheit interessieren und mit der Archäologie zusammenarbeiten, aufgrund eines Schatzregales nicht den Dialog oder Zusammenarbeit einstellen würden. Es sind eher die Sondengänger, die nach "Werten" suchen und sich kaum für die Vergangenheit interessieren. Ich weiß das daher, da ich mit den Sondengänger, die ehrenamtlich als Denkmalpfleger unterwegs sind, im Gespräch bin.

Was mein Vorgänger zum Thema "Landtagsausschusses" geschrieben hatte, kann ich übrigens bestätigen, da ich mich damit auch schon beschäftigt habe.

Und nun dürfen Sie mich ruhig wieder in die Deutschklasse zurück schicken. 
Peter Wirbel (Gast) meinte am 2015/08/17 22:37:
Schatzregal
Das Schatzregal ist das Schlimmste was der hessischen Vor-und Früh Geschichte widerfahren konnte. Es wird nichts mehr gemeldet und auch das bleiche Gespenst in Form des Herrn Laufer tut ihr Übriges dazu.
Wie einst Konrad von Marburg einst Ketzer verfolgte, stellt er permanent Sammlern nach und versucht sie zu kriminalisieren.
Ich besitze keinen Detektor und sammle auch nichts Vorgeschichtliches. Es fehlt Laufer an fachlicher Kompetenz vor Ort zu beurteilen ob Gegenstände überhaupt echt sind und aus welcher Zeit und welchem Kulturkreis sie stammen. Es wird einfach alles mitgenommen , weil man ja nachträglich rechtfertigen muss, warum man da war.
Bei mir reichte der Umstand, einen Detektorgänger zu kennen. 
 

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