Herr Staatssekretär Eumann erklärt dazu zusammenfassend: „Die TU Dortmund überprüft derzeit eine Aberkennung des mir 2011 verliehenen Doktorgrades. Die hierfür verbindlich geltenden strikten Vertraulichkeitsregelungen wurden ganz offensichtlich missachtet, da immer wieder Interna über das laufende Verfahren in die Öffentlichkeit getragen wurden, jüngst Details aus einem externen Gutachten, das die TU Dortmund in Auftrag gegeben hat. Dies steht in keiner Weise mit den Grundsätzen eines fairen und geordneten Verfahrens in Einklang.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es dem wissenschaftlichen Standard entspricht, sich mit einem früher behandelten wissenschaftlichen Thema weiter zu beschäftigen und dies auszubauen. Es ist unstreitig, dass die Ergebnisse meiner 1990 abgeschlossenen Magisterarbeit Ausgangspunkt und Grundlage meiner weiteren Beschäftigung mit der Geschichte des Deutschen Presse-Dienstes und damit meiner Dissertation gewesen sind. Der Vorwurf hingegen, es handele sich in meiner Angelegenheit um einen Plagiatsfall und eine Täuschung, ist unzutreffend. Erstens liegt bereits begrifflich und inhaltlich kein Plagiat vor, da ich mich nicht mit „fremden Federn“ geschmückt habe. Zweitens bin ich mit der Existenz meiner zugrunde liegenden Magisterarbeit von Beginn des Promotionsverfahrens an offen umgegangen, was mein Co-Doktorvater mehrfach ausdrücklich bestätigt hat - auch öffentlich. Der vollständige Titel meiner Magisterarbeit lag meinem Doktorvater, dem Promotionsausschuss und dem Dekanat vor. Über fünf Monate hat dem Promotionsausschuss mein Zulassungsantrag, dem sowohl der Titel der Magisterarbeit als auch der in wesentlichen Teilen wortidentische Titel der Dissertation zu entnehmen waren, zur Prüfung vorgelegen. Die Zulassung hat der Ausschuss ohne jegliche Anmerkung oder Auflage erteilt. Zudem habe ich den Umstand der Vorbefassung, namentlich die Entstehungsgeschichte der Arbeit und die Magisterarbeit, in der Vorbemerkung meiner Dissertation ausdrücklich erläutert. Auch diese Vorbemerkung war meinem Doktorvater und dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses seit Juni 2011 - über fünf Monate vor Veröffentlichung meiner Arbeit und vor Aushändigung der Promotionsurkunde, also dem Abschluss meines Promotionsverfahrens im Dezember 2011 - bekannt. Sämtliche im Zusammenhang mit meiner Promotion stehenden Unterlagen und Erklärungen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen eingereicht bzw. abgegeben.
Vor diesem Hintergrund eine Täuschung in Bezug auf die mehrfach kommunizierte Magisterarbeit anzunehmen, ist falsch. Richtig ist allerdings, dass es erhebliche Versäumnisse auf Seiten der Universität gegeben hat.
Sollte sich das Verfahren in der bisherigen Art und Weise fortsetzen, wird im Zweifelsfall ein unabhängiges Gericht die Angelegenheit klären müssen, um die Hintergründe angemessen aufzuklären und das Handeln bzw. die Beiträge aller Beteiligten sachgerecht zu werten.“
Zum Thema ausführlich:
http://archiv.twoday.net/stories/444870012/
Ich bleibe bei meiner Darstellung, dass Eumann kein Vorwurf zu machen ist, der den Entzug des Titels rechtfertigt. Man sollte die ganze Angelegenheit auf sich beruhen lassen.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es dem wissenschaftlichen Standard entspricht, sich mit einem früher behandelten wissenschaftlichen Thema weiter zu beschäftigen und dies auszubauen. Es ist unstreitig, dass die Ergebnisse meiner 1990 abgeschlossenen Magisterarbeit Ausgangspunkt und Grundlage meiner weiteren Beschäftigung mit der Geschichte des Deutschen Presse-Dienstes und damit meiner Dissertation gewesen sind. Der Vorwurf hingegen, es handele sich in meiner Angelegenheit um einen Plagiatsfall und eine Täuschung, ist unzutreffend. Erstens liegt bereits begrifflich und inhaltlich kein Plagiat vor, da ich mich nicht mit „fremden Federn“ geschmückt habe. Zweitens bin ich mit der Existenz meiner zugrunde liegenden Magisterarbeit von Beginn des Promotionsverfahrens an offen umgegangen, was mein Co-Doktorvater mehrfach ausdrücklich bestätigt hat - auch öffentlich. Der vollständige Titel meiner Magisterarbeit lag meinem Doktorvater, dem Promotionsausschuss und dem Dekanat vor. Über fünf Monate hat dem Promotionsausschuss mein Zulassungsantrag, dem sowohl der Titel der Magisterarbeit als auch der in wesentlichen Teilen wortidentische Titel der Dissertation zu entnehmen waren, zur Prüfung vorgelegen. Die Zulassung hat der Ausschuss ohne jegliche Anmerkung oder Auflage erteilt. Zudem habe ich den Umstand der Vorbefassung, namentlich die Entstehungsgeschichte der Arbeit und die Magisterarbeit, in der Vorbemerkung meiner Dissertation ausdrücklich erläutert. Auch diese Vorbemerkung war meinem Doktorvater und dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses seit Juni 2011 - über fünf Monate vor Veröffentlichung meiner Arbeit und vor Aushändigung der Promotionsurkunde, also dem Abschluss meines Promotionsverfahrens im Dezember 2011 - bekannt. Sämtliche im Zusammenhang mit meiner Promotion stehenden Unterlagen und Erklärungen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen eingereicht bzw. abgegeben.
Vor diesem Hintergrund eine Täuschung in Bezug auf die mehrfach kommunizierte Magisterarbeit anzunehmen, ist falsch. Richtig ist allerdings, dass es erhebliche Versäumnisse auf Seiten der Universität gegeben hat.
Sollte sich das Verfahren in der bisherigen Art und Weise fortsetzen, wird im Zweifelsfall ein unabhängiges Gericht die Angelegenheit klären müssen, um die Hintergründe angemessen aufzuklären und das Handeln bzw. die Beiträge aller Beteiligten sachgerecht zu werten.“
Zum Thema ausführlich:
http://archiv.twoday.net/stories/444870012/
Ich bleibe bei meiner Darstellung, dass Eumann kein Vorwurf zu machen ist, der den Entzug des Titels rechtfertigt. Man sollte die ganze Angelegenheit auf sich beruhen lassen.
KlausGraf - am Dienstag, 30. Juli 2013, 17:24 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
FeliNo meinte am 2013/07/30 23:33:
Es gab in den 1970er Jahren und später neben dem Examen als Mediziner oder Theologe nur zwei "weiterführende" (d.h. ins berufliche Leben führende) akademische Abschlüsse: das Diplom und das Staatsexamen. Der "Magister" war ein bedeutungsloser Abschluss, der in Fachern, die weder Diplom noch Staatsexamen anboten, absolviert werden konnte, damit man überhaupt einen hat, wie z. B. in der Kunstgeschichte. In diesen Fächern sollte er zur Promotion führen (und wurde deshalb nicht selten auch entsprechend angelegt). Überdies war er eine Möglichkeit in den geisteswissenschaftlichen Fächern, die das Staatsexamen anboten, den rein akademischen Weg zu gehen (d.h. sich nicht per Staatsexamen in den Lehrerberuf zu katapultieren). Auch dort war der Magister i.d.R. bereits ausdrücklich im Hinblick auf die Promotion angelegt, ebenso wie übrigens nicht selten auch Staatsexamensarbeiten. Die gegenwärtige Plagiatsjagd erweckt ohne den Hintergrund der Kenntnis der Geschichte der akademischen Bildung leider leicht den Eindruck, dass Personen des öffentlichen Lebens, aus welchen Gründen auch immer, per Software einfachst zu diskreditieren sind.