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Unter diesem Titel berichtet die Schwäbische Heimat 2007 S. 466f. über zweifelhafte Geschäfte. Der Artikel ist im Kern bei der Netzeitung vom 29. August nachlesbar:

http://www.netzeitung.de/internet/723154.html

"Auf den Seiten des Internet- Auktionshauses Ebay werden ständig Funde aus Raubgrabungen in Südosteuropa angeboten. Ebay verstößt damit gegen das Unesco-Abkommen zum Schutz von Kulturgut und seine eigene Richtlinie, nach der archäologische Funde nicht ohne den Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs angeboten werden dürfen."
 

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