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Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha war ein in Personalunion vereinigtes Doppelherzogtum, bestehend aus den sog. ernestinischen Herzogtümern Coburg und Gotha.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsen-Coburg_und_Gotha_%28Herzogtum%29

Hinsichtlich des Kulturguts der Herzogsfamilie bzw. des Domänenguts gingen die beiden Teilherzogtrümer getrennte Wege:

Stefan Nöth, Coburger Landesstiftung, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44375 (25.06.2007)
Siehe schon: http://archiv.twoday.net/stories/3082429/

Die Coburger Landesstiftung, eine Stiftung des öffentlichen Rechts, ist Eigentümerin der Kunstsammlungen der Veste Coburg, der Landesbibliothek und des Archivs.

Ein dreister Versuch des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha, Archivalien aus dem Staatsarchiv Coburg zurückzufordern, wurde 1987 zurückgewiesen.

Urteil in Wikisource

Kulturgüter, die seit 1998 auf Schloss Callenberg bei Coburg präsentiert werden, firmieren als Herzoglicher Kunstbesitz SCG (SCG steht für Sachsen-Coburg und Gotha).

Quelle: www.schloss-callenberg.de

Zur Kunststiftung erfährt man auf:
http://www.sachsen-coburg-gotha.de/index.php?Das_Herzogshaus:Die_Familie_heute:Stiftungen

Stiftungen

Stiftung der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha'schen Familie
(Familienstiftung)
&
Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha'sche Stiftung für Kunst und Wissenschaft (Kunststiftung)

In diesen Stiftungen, die von Herzog Carl Eduard im Jahre 1928 gegründet wurden, ist das sogenannte Hausvermögen vereint.

Die Familienstiftung, zu deren stiftungsberechtigten Mitgliedern zahlreiche Angehörige des herzoglichen Gesamthauses in ganz Europa gehören, betreibt Forstwirtschaft in Bayern, Thüringen und Österreich. Sie sorgt für den Unterhalt der beiden Schlösser:
- Schloss Callenberg in Coburg
- Schloss Greinburg in Grein an der Donau/Oberösterreich.

Die Kunststiftung bewahrt das Kunst- und Kulturgut des herzoglichen Hauses. Zu einem bedeutenden Teil ist es als 'Herzoglicher Kunstbesitz SCG' dauerhaft öffentlich zugänglich oder wird temporär in Sonderausstellungen präsentiert.


Widersprüchlich sind die Angaben, die man über das Vermögen der Kunststiftung in Thüringen findet.

Handschriften- und Ausstellungskataloge der Forschungsbibliothek Gotha seit 2002 erwecken im Titel den Eindruck, als gehörten die Bestände nach wie vor der Kunststiftung:

Garten der Lüste : Liebe und Eros in der Kunst vom Altertum bis zur Gegenwart : Sonderausstellung 19. Mai bis 28. Oktober 2007, Stiftung Schloss Friedenstein Gotha, Schlossmuseum ; [aus den Sammlungen der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha'schen Stiftung für Kunst und Wissenschaft, Schlossmuseum Gotha] (Titelaufnahme SB Berlin)

Zugleich liest man aber auch:
http://www.thueringen.de/de/tkm/kulturportal/stiftungen_gedenkstaetten/stiftung_schloss_friedenstein_gotha/content.html

Die „Stiftung Schloss Friedenstein Gotha“ wurde als Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gotha vom Freistaat Thüringen und der Stadt Gotha zum 1. Januar 2004 errichtet. Diese Neugründung war möglich geworden, nachdem es im Jahr 2001 gelungen war, die Vermögensverhältnisse bezüglich Schloss Friedenstein und seinen Sammlungen durch den Abschluss einer gütlichen investiven Einigung zwischen dem Freistaat Thüringen, der Stadt Gotha und der Stiftung der Herzog von Sachsen, Coburg und Gotha'schen Familie sowie der Herzog von Sachsen, Coburg und Gotha'schen Stiftung für Kunst und Wissenschaft abschließend zu regeln. Vorher waren die Museen als "Museen der Stadt Gotha" bis Ende 2003 unter dem Dach des "Gothaer Kulturbetriebes" verwaltet worden.

Der Zweck der Stiftung ist der Betrieb der musealen und kulturellen Einrichtungen in der historisch gewachsenen Schloss- und Schlossparkanlage Friedenstein, bestehend aus den kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen des Schlossmuseums, des Museums für Regionalgeschichte und Volkskunde, des Museums der Natur und dem Ekhoftheater. Die Stiftung hat die Aufgabe, die Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen, welche im Wesentlichen aus dem früheren Vermögen und den Beständen der Stiftung der Herzog von Sachsen, Coburg und Gotha'schen Familie sowie der Herzog von Sachsen, Coburg und Gotha'schen Stiftung für Kunst und Wissenschaft stammen, zu bewahren, zu ergänzen, zu erschließen, zu erforschen und zu vermitteln.

Darüber hinaus hat die Stiftung die Aufgabe, im kooperativen Zusammenwirken mit der Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha einschließlich der Sammlung des Verlages Justus Perthes (sog. Perthes-Bibliothek und Perthes-Kartensammlung) sowie des Verlagsarchives Klett-Perthes, dem Thüringischen Staatsarchiv Gotha und der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten dafür Sorge zu tragen, dass die historisch gewachsenen Sammlungen als einzigartiges Zeugnis der Kulturgeschichte in ihrer Einheit und in ihrem bis zur Gegenwart reichenden Zusammenhang für die wissenschaftliche und allgemeine Öffentlichkeit erfahrbar gemacht werden.

Der Stiftungsrat besteht aus je zwei Vertretern des Freistaates Thüringen und der Stadt Gotha, einem Vertreter des Herzoglichen Hauses Sachsen Coburg und Gotha sowie vier weiteren Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
(Hervorhebung KG)

Analog dazu heisst es auf:
http://www.stiftungfriedenstein.de/index.php?id=626

Die Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen der Stiftung gehen zu einem großen Teil aus dem früheren Vermögen und den Beständen der Stiftungen der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha’schen Familie und der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha’schen Stiftung für Kunst und Wissenschaft von 1928 sowie der bürgerlichen Sammlung des Vereins für Gothaische Geschichte und Altertumsforschung hervor.

Wie die Familie nach 1945 die von ihr beherrschte Kunststiftung als selbstbedienungsladen missbrauchte, hat "art" 2003 ausführlich recherchiert:
http://www.plan17.de/autoren/doerrzapf/leseproben/hoheit-liessen-einpacken/

Zitat:

Während Hoheit noch im Internierungslager weilte, schaffte seine Gattin Viktoria Adelheid wertvollste Bestände des Museums und der Bibliothek nach Bayern. "Insgesamt verschwanden damals mindestens 19 wertvolle Handschriften, zwei Drittel der Highlights", sagt Rupert Schaab, heute Bibliotheks-Chef in Gotha. Mit dem Rembrandt-Selbstporträt, den Rubensskizzen und dem Frans-Hals-Gemälde holten sich die Coburger auch zentrale Werke der Gemäldegalerie - Werke von ganz erheblichem Wert auf dem Kunstmarkt, wie sich später herausstellen sollte.

Denn dort tauchten sie Stück für Stück wieder auf: Eine der drei Rubensskizzen gehört heute der Sammlung Bührle in Zürich, eine andere der Albright Art Gallery im amerikanischen Buffalo. Die Handschriften befinden sich in Bibliotheken in München, Göttingen, Genf, Washington, London, Luxemburg und New York.

Schon damals erzielten die Verkäufer enorme Summen: 1955 bezahlte das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg für das Echternacher Evangeliar 1,1 Millionen Mark an Coburg. Zum Vergleich: Eine Sekretärin verdiente damals rund 300 Mark im Monat. Das Rembrandt-Selbstbildnis brachte 75000 Mark ein.


Die Verkäufe erwähnt auch der Sotheby's-Eintrag zur Ottheinrich-Bibel:

The manuscript and other ducal collections in Gotha, however, were rescued by the ducal family as the Russian armies were advancing on Gotha on the morning of Tuesday, 3 July 1945. Some of the rescued items were then used to raise funds for the Ducal Foundations and their pensions for former employees of the Saxe-Coburg-Gotha estates, driven into exile on the partition of Germany. These included the Giant Bible of Mainz, now in the Library of Congress, and the Gotha Missal (sold in these rooms, 3 April 1950, lot 1), now in the Cleveland Museum of Art.

Zur Ottheinrichs-Bibel siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=ottheinr

Wieso muss eigentlich der Steuerzahler eine Summe, die er nicht erfahren darf, einer Adelsstiftung in den Rachen werfen (und noch dazu eine üppige Provision an Sotheby's), die satzungsmäßig den Erhalt der von ihr verwahrten Kulturgüter bezwecken soll?

Zur dubiosen Rolle der Familie bei der Rückforderung des Wtewael-Gemäldes 1998 in London:
http://archiv.twoday.net/stories/4503721/

Auf S. 29 des dort zitierten Buches "Kunstdiebstahl vor Gericht" (2001) heisst es, es werde "immer unverständlich bleiben. daß das Haus Coburg in der schwierigen Frage der Rückgewinnung des Wtewael-Bildes die Stadt Gotha, die Bundesrepublik Deutschland und auch den Freistaat Thüringen nicht unterstützt habe".
KlausGraf meinte am 2007/12/05 03:29:
Gütliche Einigung 2001
In der FAZ vom 8. März 2001 hiess es zu obigem Thema:

Das Vermoegen der Familie ist in zwei Stiftungen zusammengefasst: zum einen in der Herzog von Sachsen-Coburg und Gothaschen Stiftung fuer Kunst und Wissenschaft (Kunststiftung) sowie in der Stiftung der Herzog von Sachsen-Coburg und Gothaschen Familie (Familienstiftung). Mit der Einigung verzichtet sie auf den ueberwiegenden Teil ihrer Vermoegensansprueche: die Kunststiftung auf ihr Kunst- und Grundvermoegen in Gotha, dessen Wert auf 0,5 bis 1,2 Milliarden DM geschaetzt wird, und die Familienstiftung auf ihr gesamtes Vermoegen im Wert von knapp 130 Millionen DM, darunter das Schloss Friedenstein in Gotha und umfangreiches land- sowie forstwirtschaftliches Vermoegen. Zudem spendet die Familienstiftung fuer die Dauer von zehn Jahren jaehrlich 10000 DM fuer den Erhalt des Schlosses Friedenstein. Im Gegenzug erhaelt die Familienstiftung 800 Hektar Wald vom Land Thueringen. Zum Vermoegen der Kunststiftung gehoeren unter anderem die Kunstsammlungen im Schloss Friedenstein, das Naturkundliche Museum Gotha samt seiner herausragenden Bestaende sowie kostbare Bibliotheksbestaende. Obschon der Marktwert von Kunstschaetzen schwer zu bemessen ist, gelten die Gothaer Schaetze als wertvoller als die alljaehrlich von einem Massenpublikum besuchten Sammlungen in Weimar.

Die Familie verzichtet auf die Sammlungen nach Angaben ihres Hamburger Anwalts und Generalbevollmaechtigten ihrer Stiftungen, Oliver Behn, auch aus historischem Verantwortungsbewusstsein. Zweck der Kunststiftung sei es schliesslich stets gewesen, die "selbstlose Vermoegensmasse" oeffentlich zugaenglich zu halten. Trotz der einschlaegigen Erfahrung des staatlichen Umgangs mit Privateigentum in Deutschland im Lauf des 20. Jahrhunderts vertraut die Familie darauf, dass der Staat das in ihn mit der Einigung gesetzte Vertrauen, den Stifterzweck zu erfuellen, nun rechtfertigen wird.

Nach der Besetzung Thueringens durch die Rote Armee im Sommer 1945 wurde das Vermoegen der Familie konfisziert. 1990 stellte sie die Antraege auf Rueckuebertragung. Doch der Staat bezog die Position, die Familie sei zwischen 1945 und 1949 auf besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet worden und habe daher keinen Anspruch auf Rueckuebertragung. Die Familie hielt dagegen, sie sei in Thueringen erst 1950 durch die Aufloesung ihrer Stiftungen enteignet worden; die Enteignung sei somit rueckgaengig zu machen. Die Rueckuebertragungsantraege wurden 1996 vom Thueringer Landesamt zur Regelung offener Vermoegensfragen abgewiesen. Seither klagt die Familie vor den Verwaltungsgerichten Weimar und Meiningen.
 
 

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