" ..... Allerdings lässt sich diese Argumentation nach Ansicht von Staatsrechtlern nicht eins zu eins auf alle anderen Beamtinnen übertragen. Lehrer und Schüler stehen in einem besonders engen Verhältnis: Der eine soll den anderen erziehen und ihm Werte vermitteln, was in vielen Fällen zu einer engen Beziehung führt. Das jedoch gilt nicht für eine verbeamtete Archivarin, die Bücher und Akten verwaltet und nie mit Publikum zu tun hat. „Wen stört es, wenn diese Frau ein Kopftuch trägt?“, fragt etwa der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis, der in der Anhörung des Wiesbadener Landtags starke Bedenken gegen das Gesetz vorbrachte. Er sieht einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit. Innenminister Bouffier hält dagegen: „Wir stellen keine Beamten für Hinterzimmer ein, die niemals mit Publikum in Berührung kommen“, sagt der CDU-Politiker. „Beamte müssen überall einsetzbar sein.“ ....."
Quelle: http://www.merkur.de/2007_49_Reisstest_fuers_K.25050.0.html?&no_cache=1
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Wolf Thomas - am Donnerstag, 6. Dezember 2007, 11:04 - Rubrik: Archivrecht
Jommelli meinte am 2007/12/06 13:46:
Das ist ja schrecklich....