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Aus dem Newsletter für Mitarbeiter der Uni Freiburg:

Ihre Rechte an Ihren (digitalen) Publikationen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum 1. Januar 2008 tritt eine Veränderung des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Sie enthält eine Regelung, mit der Verlagen automatisch (und damit rückwirkend) die Rechte zur Online-Verwertung von Publikationen zufallen, die bisher bei den Autoren lagen. Bislang galten Rechte bis zu einem Stichjahr (1995) als nicht abgegeben, da diese Nutzungsmöglichkeit damals noch nicht gegeben bzw. nicht üblich war. Noch bis Dezember haben Sie als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit, Ihre Rechte zu wahren und darüber zu verfügen. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit – im Interesse der Wissenschaft.
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Bevor die urheberrechtlichen Regelungen für den Verfasser ungünstiger werden, ist es sinnvoll, die digitalen Publikationsrechte möglichst umfassend, zumindest aber für Aufsatzpublikationen, der Universitätsbibliothek (und damit unserer Universität) zur Publikation auf dem Hochschulschriftenserver zu übertragen. Wissenschaftsorganisationen wie vor allem die Deutsche Forschungsgemeinschaft plädieren nachdrücklich für diese Rechteübertragung und auch andere Universitäten rufen ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu diesem Schritt auf. Zwei weiterführende Links sind:
http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html
http://edoc.hu-berlin.de/e_info/copyright.php
Neben der Sicherung Ihrer eigenen Rechte würde damit ermöglicht, eine breite Dokumentation der wissenschaftlichen Forschung an der Universität für diesen Zeitraum in leichter Zugänglichkeit aufzubauen. Viele von Ihnen kennen die Schwierigkeiten, die sich bei elektronischen Datensammlungen und Dokumentationen aus dem Urheberrecht ergeben. Helfen Sie daher mit, dass zumindest für ältere Publikationen diese Probleme in Zukunft vermieden werden können.
Bei neuen Publikationen sollten Sie unbedingt auf vertragliche Vereinbarungen achten. Bislang sind Aufsätze in Zeitschriften und Sammelwerken (Festschriften) nach einem Jahr für den Verfasser wieder verfügbar (UrhG § 38), somit auch digital publizierbar, sofern keine eigenen vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Die Universitätsbibliothek ist natürlich gerade auch an diesen neuen Aufsätzen interessiert.
Das Zur-Verfügung-Stellen auf dem Hochschulschriftenserver erlaubt Ihnen zugleich den einfachen Ausdruck von Sonderdrucken oder eben den Verweis auf diese Möglichkeit, der das Verschicken u.U. erspart.
Über den Nutzen dieser Möglichkeit können Sie sich z.B. unter der Adresse (URL) des Hochschulschriftenservers http://www.freidok.uni-freiburg.de/ selbst anhand der Publikationen von Kollegen überzeugen, die diese Möglichkeit bereits genutzt haben. Die Aufsätze sind im Online-Katalog der Universitätsbibliothek nachgewiesen, werden von Suchmaschinen erfasst und sind ggf. leicht mit Ihrer Homepage oder auch der Freiburger Forschungsdatenbank zu verlinken.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die untenstehende Erklärung für die vor 1995 publizierten Aufsätze der Universitätsbibliothek – ggf. mit einer Liste der einschlägigen Publikationen oder mit reproduzierbaren Kopien oder Sonderdrucken – zurücksenden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schneider Prorektor für Wissenstransfer und Kommunikationstechnologien
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Universitätsbibliothek Freiburg
Sekretariat
Hauspost
Hiermit übertrage ich der Universitätsbibliothek Freiburg i.Br. ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 1995 erschienenen wissenschaftlichen Aufsätzen zur Nutzung auf dem Hochschulschriftenserver (digitale Publikation).
Name / Adresse:
(Unterschrift)

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Zum Thema siehe
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/ (fast alle neueren Beiträge)
 

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