Am 5.12. hat endlich (!) auch www.open-access.net reagiert:
05.12.2007 11:52
Jetzt Nutzungsrechte sichern!
Am 1. Januar 2008 tritt eine Veränderung des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Durch die neuen Regelungen in § 31a und § 137 l UrhG erhalten Verlage automatisch die Rechte zur Online-Verwertung von Publikationen, die bisher bei den Autoren lagen, d.h. durch die neue Regelung verlieren Autoren die Möglichkeit, ihre vor 1995 erschienenen Publikationen in fachlichen oder institutionellen Servern, wie dem Institutional Repository ihrer Universität oder einem anderen Open Access Server publizieren zu dürfen. Noch bis Ende dieses Jahres haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit, Ihre Rechte zu wahren:
Übertragen Sie Ihrer Bibliothek oder einem fachlichen Repository ein einfaches Nutzungsrecht an Ihren Publikationen vor 1995, dies können Sie in Form einer vorformulierten Standard-E-Mail (siehe unten) tun. So erhält der Verlag nicht automatisch die Rechte an der Internet-Verwertung Ihrer Publikationen und ein separater Widerruf gegenüber den Verlagen ist dann nicht mehr nötig. Die Möglichkeit Ihre Publikationen in den Online-Angeboten der Verlage zu präsentieren haben Sie trotzdem. Verhindert wird mit Ihrer Rechteeinräumung jedoch, dass NUR der Verlag online publizieren darf (und der Online-Zugriff zukünftig höchstwahrscheinlich nur gegen Bezahlung möglich ist).
Schicken Sie noch in diesem Jahr eine E-Mail mit folgendem Inhalt an Ihre Bibliothek:
"Hiermit übertrage ich der Bibliothek der Universität ... ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 1995 erschienenen Fachpublikationen zur Nutzung auf dem Institutional Repository der Universität .... Die Möglichkeit, nicht-ausschließliche Nutzungsrechte an diesen Publikationen selbst zu behalten oder an Dritte weiterzugeben, bleibt davon unberührt."
Fügen Sie (falls möglich) die Liste Ihrer Publikationen oder eine URL, die auf eine solche Liste verweist, an.
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
05.12.2007 11:52
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Am 1. Januar 2008 tritt eine Veränderung des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Durch die neuen Regelungen in § 31a und § 137 l UrhG erhalten Verlage automatisch die Rechte zur Online-Verwertung von Publikationen, die bisher bei den Autoren lagen, d.h. durch die neue Regelung verlieren Autoren die Möglichkeit, ihre vor 1995 erschienenen Publikationen in fachlichen oder institutionellen Servern, wie dem Institutional Repository ihrer Universität oder einem anderen Open Access Server publizieren zu dürfen. Noch bis Ende dieses Jahres haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit, Ihre Rechte zu wahren:
Übertragen Sie Ihrer Bibliothek oder einem fachlichen Repository ein einfaches Nutzungsrecht an Ihren Publikationen vor 1995, dies können Sie in Form einer vorformulierten Standard-E-Mail (siehe unten) tun. So erhält der Verlag nicht automatisch die Rechte an der Internet-Verwertung Ihrer Publikationen und ein separater Widerruf gegenüber den Verlagen ist dann nicht mehr nötig. Die Möglichkeit Ihre Publikationen in den Online-Angeboten der Verlage zu präsentieren haben Sie trotzdem. Verhindert wird mit Ihrer Rechteeinräumung jedoch, dass NUR der Verlag online publizieren darf (und der Online-Zugriff zukünftig höchstwahrscheinlich nur gegen Bezahlung möglich ist).
Schicken Sie noch in diesem Jahr eine E-Mail mit folgendem Inhalt an Ihre Bibliothek:
"Hiermit übertrage ich der Bibliothek der Universität ... ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 1995 erschienenen Fachpublikationen zur Nutzung auf dem Institutional Repository der Universität .... Die Möglichkeit, nicht-ausschließliche Nutzungsrechte an diesen Publikationen selbst zu behalten oder an Dritte weiterzugeben, bleibt davon unberührt."
Fügen Sie (falls möglich) die Liste Ihrer Publikationen oder eine URL, die auf eine solche Liste verweist, an.
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/
KlausGraf - am Freitag, 7. Dezember 2007, 20:01 - Rubrik: Open Access