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Am 27. August 2012 schrieb ich an das Schloss Erbach:

Sehr geehrte Damen und Herren,

falls die Rüstung des Konrad von Künsberg sich noch im Rittersaal
befindet - siehe http://archiv.twoday.net/stories/129654990/ - wäre
ich für Mitteilung einer Inventarnummer und Angaben zur
Provenienz/Datierung, soweit vorhanden, dankbar.

Freundliche Grüße
Dr. Klaus Graf


Eine Antwort erhielt ich trotz mehrfachen Nachfragens per Mail erst, als ich mich an den Hessischen Museumsverband wandte. Heute war dann folgendes in der Post:

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

Ihre Reklamation bezüglich einer fehlenden Antwort unsererseits hat uns über den Museumsverband Hessen erreicht.

Wir haben Ihre Anfrage damals mit dem Archivar des Grafenhauses besprochen, denn dieses Archiv weiterhin in Privatbesitz und sämtliche Auskünfte hierzu werden von dort erteilt. Ich meine mich erinnern zu können, dass ich Ihnen eine entsprechende Information übermittelt habe, will es aber auch nicht mit Sicherheit sagen aufgrund der großen Zeitspanne.

Der Archivar hat mir damals mitgeteilt, dass zum Objekt zwar Hinweise in den Katalogen zu finden sind, diese Daten aber nicht wissenschaftlich gesichert sind.
Inventarnummern können wir leider nicht bekanntgeben.

Gerne stehen wir Ihnen für evtl. Rückfragen zur Verfügung, oder Sie wenden sich direkt an die Gräfliche Rentkammer unter heim-rentkammer@t-online.de.

Bitte geben Sie uns bei einer evtl. weiteren Anfrage den Grund derselben und bitte auch Ihre Adresse oder die Ihres Institutes bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

[...]
Assistentin der Geschäftsführung
Betriebsgesellschaft Schloss Erbach gGmbH
Marktplatz 7, 64711 Erbach im Odenwald
Tel. 06062/809360, Fax 06062/8093615

Vors. des Aufsichtsrats: Staatssekretär Ingmar Jung
Geschäftsführer: Wolfgang Grantl
Registergericht: Amtsgericht Darmstadt HRB-Nr. 71675

Email: info@schloss-erbach.de
Internet: www.schloss-erbach.de


Das Inventar des Schlosses Erbach ist mit wenigen Ausnahmen eine öffentliche Sammlung, und mir wäre neu, dass Inventarnummern geheimgehalten werden können.
 

twoday.net AGB

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