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"Der Deutsche Journalisten-Verband hat aus gegebenem Anlass seine Forderung nach einem gesetzlich verankerten Presseauskunftsrecht auf Bundesebene erneuert.

Der vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Minimalanspruch auf Auskunft nach Artikel 5 der Verfassung müsse so schnell wie möglich gesetzlich geregelt werden, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei für tagesaktuelle Bundesthemen von Journalistinnen und Journalisten unzureichend.

Hintergrund ist der Fall eines Redakteurs des Heise-Verlags, der vom Bundespresseamt wissen wollte, wie die Bundesregierung datenschutzrechtlich mit rund 700 IFG-Anfragen zu einer privaten Feier im Bundeskanzleramt im Jahr 2008 umgeht. Das Bundespresseamt erklärte daraufhin die Anfrage des Journalisten eigenmächtig zu einem Auskunftsersuchen gemäß Informationsfreiheitsgesetz um und leitete sie an das Bundeskanzleramt weiter. Der Grund: „Die Anfrage steht in keinem Zusammenhang mit dem tagespolitischen Geschehen der Bundesregierung.“ Das Kanzleramt wandte sich schließlich an den Journalisten als Privatperson und wies auf „Gebühren zwischen 15 und 500 Euro“ hin, die für die Bearbeitung seiner Anfrage anfallen könnten.

„Der Fall unterstreicht beispielhaft, wie wichtig das Presseauskunftsgesetz für Journalisten ist“, sagte Konken. „Es geht nicht an, dass das Bundespresseamt eigenmächtig darüber entscheiden kann, in welche Schublade die Fragen von Journalisten gehören. Klar muss sein, dass Presseauskünfte zeitnah und kostenlos erteilt werden.“ Das Presseauskunftsgesetz müsse vom neuen Bundestag zügig auf den Weg gebracht werden. "


http://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-info-download/pressemitteilungen/detail/article/gesetz-ist-ueberfaellig.html
 

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