In meiner Urheberrechtsfibel kann man nachlesen, dass mir die Bayerische Staatsbibliothek seinerzeit den Staatsanwalt auf den Hals hetzte, weil ich ihr Copyfraud vorwarf.
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf S. 279f.
Am 10. Dezember 2011 schrieb ich hier:
"Anlässlich des Kommentars
http://archiv.twoday.net/stories/38838536/#55776540
habe ich mal wieder einen Blick auf die Europeana und die dortigen Rechteangaben geworfen. Ich glaub es kaum: Die BSB München, die mich mit einer Strafanzeige überzog, weil ich sie des Copyfraud beschuldigte (was ich immer noch tue), hat ihre Digitalisate als "Public Domain" gekennzeichnet!
Nicht etwa als Public Domain "Public Domain Mark"
http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/
Sondern als CC0
http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/
Leider wirft die Europeana das bei dem Copyright-Filter auf der linken Seite durcheinander, obwohl zwei getrennte Schubladen bestehen.
In der lokalen Münchner Präsentation sieht das natürlich anders aus. Da gilt immer noch der allgemeine Rechtevorbehalt:
http://mdz.bib-bvb.de/copyright.htm
Bei den Bavarica (Google-Digitalisate) heißt es:
"Die Dateien werden Ihnen nur für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke zur Verfügung gestellt."
Und wer ein PDF möchte, muss bescheinigen:
"Ich versichere, die heruntergeladene Datei ausschliesslich für private oder wissenschaftliche Zwecke zu verwenden."
Private oder wissenschaftliche Zwecke ist im übrigen keineswegs deckungsgleich mit persönliche, nichtkommerzielle Zwecke. Kommerzielle Auftragsforschung darf das PDF, aber nicht "die Dateien" nutzen. Eine berufliche nichtkommerzielle Nutzung (z.B. für den Schulunterricht) ist beim PDF nicht möglich, wohl aber bei den Dateien, wenn man "persönlich" sehr weitgehend auslegt.
Widersprüchliche Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Anbieters. Niemand muss sich an den altbekannten Copyfraud der BSB halten. "
Inzwischen sind anscheinend wieder alle BSB-Digitalisate in der Europeana wieder mit "Unknown Copyright" oder "Rights reserved - Free Access" ausgezeichnet.
Für Nachnutzer der BSB-Digitalisate ist die Lizenzänderung praktisch nicht relevant, da die erstellten Digitalisate keinen Urheberrechtsschutz nach § 72 UrhG genießen, es also wurscht ist, was die BSB dranschreibt:
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
Aber selbstverständlich darf man eine CC0-Lizenz nicht zurücknehmen (während man sich bei der "Public Domain Mark" durchaus irren kann):
"Affirmer hereby overtly, fully, permanently, irrevocably and unconditionally waives, abandons, and surrenders all of Affirmer's Copyright and Related Rights and associated claims and causes of action, whether now known or unknown (including existing as well as future claims and causes of action), in the Work (i) in all territories worldwide, (ii) for the maximum duration provided by applicable law or treaty (including future time extensions), (iii) in any current or future medium and for any number of copies, and (iv) for any purpose whatsoever, including without limitation commercial, advertising or promotional purposes (the "Waiver")."
Das ist der "Legal Code" von CC0
http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode
Wer als Behörde im Rahmen eines europäischen Projekts eine CC-Lizenz verwendet, von dem darf rechtlich erwartet werden, dass er sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren ist. Während bei der Public-Domain-Mark ein Irrtum möglich ist, ist bei der gewählten Lizenz CC0 ein Widerruf durch den Legal Code ausgeschlossen ("irrevocably").
Wenn der tatsächliche Rechteinhaber z.B. auf Flickr seine Lizenzbedingungen ändert, hat das abgesehen vom genannten Beweisproblem, keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der bisherigen Lizenz. Er kann nicht gegen Nutzer vorgehen, die sich an die bisherige Lizenz halten. Jeder Rechteinhaber, der ein Medium unter einer freien Lizenz freigegeben hat, kann dieses Medium auch unfrei, also kostenpflichtig oder unter anderen freien Lizenz anbieten (Mehrfachlizenzierung). Soweit er aber ausschliessliche Rechte einräumt, muss er seinen Vertragspartner aber über nach wie vor gültige unwiderrufliche freie Lizenzen (einfaches Nutzungsrecht für die Allgemeinheit) unterrichten, da er sonst eine Täuschung begeht.
Erfolgen Lizenzrücknahmen im großen Stil und wird mit Abmahnungen gegen Nutzer vorgegangen, die die Bilder im vertrauen auf die frühere Lizenz nutzen ("Abmahnfalle"), so könnte womöglich der strafrechtliche Tatbestand des Betrugs gegeben sein.
CC-Lizenzen sind keine Spielerei, sondern rechtsverbindliche Vertragsangebote, deren Gültigkeit nach deutschem Recht auch von den Gerichten festgestellt wurde. Wenn viele tausende in der Europeana eingestellte Medien ihre CC0-Lizenz verlieren, obwohl die Europeana einen solchen Entzug nicht zulassen dürfte, dann ist das nichts anderes als Falschspiel.
Es ist eine eigenartige Vorstellung, dass die BSB München alle CC0-getaggten Inhalte aus der Europeana herausgeworfen hat, da bereits 2011 viele tausende Medien der BSB in der Europeana waren. Bis vor wenigen Wochen gab es die CC0-Inhalte der BSB in der Europeana.
1. Noch im April 2013 hat ein Blogbeitrag der Europeana zum Thema Shakespeare ein Titelblatt eines BSB-Digitalisats abgebildet und CC0 als Lizenz angegeben:
http://blog.europeana.eu/2013/04/the-book-and-the-bard/
Die Links zum Digitalisat führen inzwischen ins Leere, die Ausgabe finde ich nicht mehr in der Europeana als Münchner Digitalisat.
2. Der gleiche Fall liegt vor bei dem Europeana-Pinterest:
http://pinterest.com/pin/176484879118738893/
Als Quelle wird ein nicht mehr in der Europeana existierendes Digitalisat der BSB mit Rechtehinweis "Public Domain" angegeben.
3. Die Suche nach
"cc0" "bayerische staatsbibliothek" site:europeana.eu
http://goo.gl/nIarp7
liefert beim Anklicken der Links anscheinend nur noch Fehlermeldungen. Das bedeutet auch, dass alle Links "Cite in Wikipedia" nicht mehr funktionieren. Im Google-Cache kann man sich die Medien noch ansehen.
Das Ganze ist absolut rätselhaft:
(i) Nach meiner Erinnerung waren alle BSB-Digitalisate CC0
(ii) Auf dem Screenshot zu Cgm 61 (nicht mehr in der Europeana) vom Juli 2013 wird die Anzahl der Medien der BSB mit über 650.000 angegeben. Derzeit sind es über 700.000. Das spricht nicht für das Verschwinden riesiger Mengen.
Denkbar ist, dass der Austausch der Medien nicht durch Umlizenzierung erfolgte, sondern dass kleinere Teile des Bestands herausgenommen und mit dem Rechtehinweis "Unknown Copyright" unter neuer Anschrift neu eingestellt wurden. Was jetzt fehlt, aber früher vorhanden war, wäre noch nicht ausgetauscht worden.
Beispielsweise wird keine deutsche Handschrift aus der Signaturengruppe Cgm [mit der Suche nach Cgm] mehr in der Europeana als Digitalisat gefunden: http://goo.gl/VBYMfC
Halten wir fest: Die BSB hat seit 2011 Digitalisate in der Europeana unter CC0 (Public Domain Dedication) angeboten, was derzeit nicht mehr der Fall ist. Eine legale Rücknahme dieser Lizenz ist nicht möglich. Zugleich wurden nachweislich früher unter CC0 lizenzierte Medien durch die BSB aus der Europeana entfernt, was dem Ziel eines umfassenden Nachweises digitalisierter Kulturgüter ins Gesicht schlägt.
Die BSB ist einer der größten Medienlieferanten der Europeana. Wenn die Europeana ihr dieses Falschspiel durchgehen lässt, dann ist das Bekenntnis zur "Europeana Public Domain Charter" nichts als ein Lippenbekenntnis.
Update: Stellungnahme der BSB im Wortlaut aus INETBIB in den Kommentaren unten. Meine Erwiderung:
http://archiv.twoday.net/stories/453147958/
http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf S. 279f.
Am 10. Dezember 2011 schrieb ich hier:
"Anlässlich des Kommentars
http://archiv.twoday.net/stories/38838536/#55776540
habe ich mal wieder einen Blick auf die Europeana und die dortigen Rechteangaben geworfen. Ich glaub es kaum: Die BSB München, die mich mit einer Strafanzeige überzog, weil ich sie des Copyfraud beschuldigte (was ich immer noch tue), hat ihre Digitalisate als "Public Domain" gekennzeichnet!
Nicht etwa als Public Domain "Public Domain Mark"
http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/
Sondern als CC0
http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/
Leider wirft die Europeana das bei dem Copyright-Filter auf der linken Seite durcheinander, obwohl zwei getrennte Schubladen bestehen.
In der lokalen Münchner Präsentation sieht das natürlich anders aus. Da gilt immer noch der allgemeine Rechtevorbehalt:
http://mdz.bib-bvb.de/copyright.htm
Bei den Bavarica (Google-Digitalisate) heißt es:
"Die Dateien werden Ihnen nur für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke zur Verfügung gestellt."
Und wer ein PDF möchte, muss bescheinigen:
"Ich versichere, die heruntergeladene Datei ausschliesslich für private oder wissenschaftliche Zwecke zu verwenden."
Private oder wissenschaftliche Zwecke ist im übrigen keineswegs deckungsgleich mit persönliche, nichtkommerzielle Zwecke. Kommerzielle Auftragsforschung darf das PDF, aber nicht "die Dateien" nutzen. Eine berufliche nichtkommerzielle Nutzung (z.B. für den Schulunterricht) ist beim PDF nicht möglich, wohl aber bei den Dateien, wenn man "persönlich" sehr weitgehend auslegt.
Widersprüchliche Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Anbieters. Niemand muss sich an den altbekannten Copyfraud der BSB halten. "
Inzwischen sind anscheinend wieder alle BSB-Digitalisate in der Europeana wieder mit "Unknown Copyright" oder "Rights reserved - Free Access" ausgezeichnet.
Für Nachnutzer der BSB-Digitalisate ist die Lizenzänderung praktisch nicht relevant, da die erstellten Digitalisate keinen Urheberrechtsschutz nach § 72 UrhG genießen, es also wurscht ist, was die BSB dranschreibt:
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
Aber selbstverständlich darf man eine CC0-Lizenz nicht zurücknehmen (während man sich bei der "Public Domain Mark" durchaus irren kann):
"Affirmer hereby overtly, fully, permanently, irrevocably and unconditionally waives, abandons, and surrenders all of Affirmer's Copyright and Related Rights and associated claims and causes of action, whether now known or unknown (including existing as well as future claims and causes of action), in the Work (i) in all territories worldwide, (ii) for the maximum duration provided by applicable law or treaty (including future time extensions), (iii) in any current or future medium and for any number of copies, and (iv) for any purpose whatsoever, including without limitation commercial, advertising or promotional purposes (the "Waiver")."
Das ist der "Legal Code" von CC0
http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/legalcode
Wer als Behörde im Rahmen eines europäischen Projekts eine CC-Lizenz verwendet, von dem darf rechtlich erwartet werden, dass er sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren ist. Während bei der Public-Domain-Mark ein Irrtum möglich ist, ist bei der gewählten Lizenz CC0 ein Widerruf durch den Legal Code ausgeschlossen ("irrevocably").
Wenn der tatsächliche Rechteinhaber z.B. auf Flickr seine Lizenzbedingungen ändert, hat das abgesehen vom genannten Beweisproblem, keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der bisherigen Lizenz. Er kann nicht gegen Nutzer vorgehen, die sich an die bisherige Lizenz halten. Jeder Rechteinhaber, der ein Medium unter einer freien Lizenz freigegeben hat, kann dieses Medium auch unfrei, also kostenpflichtig oder unter anderen freien Lizenz anbieten (Mehrfachlizenzierung). Soweit er aber ausschliessliche Rechte einräumt, muss er seinen Vertragspartner aber über nach wie vor gültige unwiderrufliche freie Lizenzen (einfaches Nutzungsrecht für die Allgemeinheit) unterrichten, da er sonst eine Täuschung begeht.
Erfolgen Lizenzrücknahmen im großen Stil und wird mit Abmahnungen gegen Nutzer vorgegangen, die die Bilder im vertrauen auf die frühere Lizenz nutzen ("Abmahnfalle"), so könnte womöglich der strafrechtliche Tatbestand des Betrugs gegeben sein.
CC-Lizenzen sind keine Spielerei, sondern rechtsverbindliche Vertragsangebote, deren Gültigkeit nach deutschem Recht auch von den Gerichten festgestellt wurde. Wenn viele tausende in der Europeana eingestellte Medien ihre CC0-Lizenz verlieren, obwohl die Europeana einen solchen Entzug nicht zulassen dürfte, dann ist das nichts anderes als Falschspiel.
Es ist eine eigenartige Vorstellung, dass die BSB München alle CC0-getaggten Inhalte aus der Europeana herausgeworfen hat, da bereits 2011 viele tausende Medien der BSB in der Europeana waren. Bis vor wenigen Wochen gab es die CC0-Inhalte der BSB in der Europeana.
1. Noch im April 2013 hat ein Blogbeitrag der Europeana zum Thema Shakespeare ein Titelblatt eines BSB-Digitalisats abgebildet und CC0 als Lizenz angegeben:
http://blog.europeana.eu/2013/04/the-book-and-the-bard/
Die Links zum Digitalisat führen inzwischen ins Leere, die Ausgabe finde ich nicht mehr in der Europeana als Münchner Digitalisat.
2. Der gleiche Fall liegt vor bei dem Europeana-Pinterest:
http://pinterest.com/pin/176484879118738893/
Als Quelle wird ein nicht mehr in der Europeana existierendes Digitalisat der BSB mit Rechtehinweis "Public Domain" angegeben.
3. Die Suche nach
"cc0" "bayerische staatsbibliothek" site:europeana.eu
http://goo.gl/nIarp7
liefert beim Anklicken der Links anscheinend nur noch Fehlermeldungen. Das bedeutet auch, dass alle Links "Cite in Wikipedia" nicht mehr funktionieren. Im Google-Cache kann man sich die Medien noch ansehen.
Das Ganze ist absolut rätselhaft:
(i) Nach meiner Erinnerung waren alle BSB-Digitalisate CC0
(ii) Auf dem Screenshot zu Cgm 61 (nicht mehr in der Europeana) vom Juli 2013 wird die Anzahl der Medien der BSB mit über 650.000 angegeben. Derzeit sind es über 700.000. Das spricht nicht für das Verschwinden riesiger Mengen.
Denkbar ist, dass der Austausch der Medien nicht durch Umlizenzierung erfolgte, sondern dass kleinere Teile des Bestands herausgenommen und mit dem Rechtehinweis "Unknown Copyright" unter neuer Anschrift neu eingestellt wurden. Was jetzt fehlt, aber früher vorhanden war, wäre noch nicht ausgetauscht worden.
Beispielsweise wird keine deutsche Handschrift aus der Signaturengruppe Cgm [mit der Suche nach Cgm] mehr in der Europeana als Digitalisat gefunden: http://goo.gl/VBYMfC
Halten wir fest: Die BSB hat seit 2011 Digitalisate in der Europeana unter CC0 (Public Domain Dedication) angeboten, was derzeit nicht mehr der Fall ist. Eine legale Rücknahme dieser Lizenz ist nicht möglich. Zugleich wurden nachweislich früher unter CC0 lizenzierte Medien durch die BSB aus der Europeana entfernt, was dem Ziel eines umfassenden Nachweises digitalisierter Kulturgüter ins Gesicht schlägt.
Die BSB ist einer der größten Medienlieferanten der Europeana. Wenn die Europeana ihr dieses Falschspiel durchgehen lässt, dann ist das Bekenntnis zur "Europeana Public Domain Charter" nichts als ein Lippenbekenntnis.
Update: Stellungnahme der BSB im Wortlaut aus INETBIB in den Kommentaren unten. Meine Erwiderung:
http://archiv.twoday.net/stories/453147958/
KlausGraf - am Samstag, 24. August 2013, 18:54 - Rubrik: Archivrecht
Gast (Gast) meinte am 2013/08/24 23:24:
Weiteres Beispiel
aus diesem Beitrag im Europeana-Blog http://blog.europeana.eu/2013/02/new-content-over-2-million-items-added/
Gleich über dem ersten Bild steht: "Over 12,000 items have been added to the collection from Bayerische Staatsbibliothek (Bavarian State Library). This collection includes great maps from the 1600s. Here’s one of Bavaria in 1607" Die Bildunterschrift: "‘Bavaria’, Bayerische Staatsbibliothek, public domain"
Die anderen Bilder der anderer Beiträger haben unterschiedliche Lizenzangaben wie CC-BY-NC-ND etc. Man darf also davon ausgehen, dass diese zu diesem Zeitpunkt auch alle richtig übernommen wurden.
Der Link zum Buch führt jetzt auch ins Leere, während z. B. beim zweiten Bild der Biblioteca de Catalunya der Europeana-Eintrag kommt.
Gast (Gast) meinte am 2013/08/24 23:53:
Statistiken der Europeana
http://pro.europeana.eu:9580/documents/866067/983528/Milestone+27+Content+ReportIn Diagramm/Tabelle unter Punkt 4 ist die Differenz für CC0 zwischen Dezember 2012 und Februar 2013 angegeben, unter Punkt 5, Content in Europeana by Content Providers verzeichnet die Tabelle einen Zuwachs von 12057 Titel der BSB, was sich mit der Angabe im Blogbeitrag deckt. Diese fehlen wohl jetzt wieder. Ich bin gespannt ob sich dies im nächsten Report ablesen lässt.
Gast (Gast) meinte am 2013/08/25 10:33:
CCO in der BSB
Wenn man alle Parzivals in der Europeana sich anschaut (sind ja nur 90), findet man auch den Cgm 61: http://www.europeana.eu/portal/record/03486/urn_resolver_pl_urn_urn_nbn_de_bvb_12_bsb00001652_7.html?start=43&query=title%3Aparzival&startPage=25&rows=96. Ist aber eben über Cgm 61 nicht suchbar.
KlausGraf antwortete am 2013/08/25 12:25:
Danke für den Hinweis
Copy and paste the wiki-markup below:{{cite web | url=http://www.europeana.eu/resolve/record/03486/B383E8D29539044B50ADDEF8564D464D15C9EADB|title=Parzival - BSB Cgm 61|author=Wolfram ; von Eschenbach ; 1170-1220|accessdate=2013-07-23 |publisher=Europeana}}
war die alte ID des Cgm 61.
Gast (Gast) meinte am 2013/08/25 16:36:
Zwei Fragen
1. War CC0 nicht ohnehin sinnfrei? Wenn ich richtig verstanden habe, ist die CC0-Lizenz eine, die von Urhebern zu vergeben ist. Die BSB konnte sie damit ohnehin nicht vergeben.2. Sind die Probleme mit der Auffindbarkeit von Digitalisaten der BSB bei der Europeana nicht eventuell ein Index-Problem der Europeana? Die Digitalisate scheinen ja noch da zu sein. Das Problem tritt ja nicht nur bei Hss., sondern auch bei anderen Signaturgruppen der BSB auf. Ich habe das stichprobenartig geprüft - alle Objekte, die unter http://www.europeana.eu/portal/search.html?query=*:*&qf=PROVIDER:Bayerische+Staatsbibliothek aufgelistet werden, lassen sich in der Suche der Europana nicht finden.
Gast (Gast) meinte am 2013/08/28 10:50:
BSB hat in Inetbib dazu Stellung genommen
Der Hinweis auf Rechteinformationen in der Europeana ist ein iterativer Prozess. Bei der ersten Lieferung an Europeana im Jahr 2010 hat die Bayerische Staatsbibliothek – wie von der Europeana vorgegeben - ausschließlich die Rechteangabe zu den Metadaten geliefert, konkret: CC0. Diese Rechteangabe wurde für eine gewisse Zeit direkt unter den Thumbnails angezeigt, was ggf. Missverständnisse induziert, da es den Schluss nahelegt, dass es sich um eine Rechteangabe für das Digitalisat selbst handelt.Mit einer Neulieferung der Metadaten im Juli 2013 wurde in den Metadatensätzen, wie von der Europeana nun gefordert, eine Rechteangabe für das digitale Objekt selbst eingetragen, konkret: Unknown, in Europeana angezeigt als Unknown copyright status. Angesichts der Vielzahl und Heterogenität der von der Bayerischen Staatsbibliothek in die Europeana eingebrachten Werke ist dies ein notwendiger Zwischenschritt, um erforderliche urheberrechtliche Prüfungen vornehmen zu können. Eine differenzierte Angabe ist in Vorbereitung.
In Europeana wurden keine Metadatensätze für Digitalisate der Bayerischen Staatsbibliothek gelöscht. Wenn bereits in Europeana vorhandene Metadatensätze mit den bisher verwendeten Suchbegriffen nicht mehr zu finden sind, hängt das mit einer geänderten Indexierung in Europeana zusammen, auf die die Bayerische Staatsbibliothek keinen Einfluss hat. Die Rechteangabe CC0 für die Metadaten gilt selbstverständlich unverändert. Der gesamte Metadatenbestand der Bayerischen Staatsbibliothek steht im Übrigen als Open Data und als Linked Open Data zur Verfügung.