http://kluwercopyrightblog.com/2013/08/28/tank-man-wins-copyright-dispute-in-slovakia/
In einem berühmten Bild hatte Ladislav Bielik einen Mann fotografiert, der sich 1968 in der Tschechoslowakei den sowjetischen Panzern entgegenstellte. Die Erben waren nun in der Slowakei mit einer auf das dortige droit moral gestützten Schadensersatzklage in allen Instanzen erfolgreich.
Eine Frankfurter Gerichtsentscheidung hatte schon 2012 das Urheberrecht den Bielik-Erben zu- und der DPA abgesprochen: "Das Regionalgericht in Frankfurt am Main entschied, dass die Familie die Rechte an der Aufnahme besitzt und nicht die DPA. Der Sohn des Fotografen Peter Bielik meinte: „Bei der Auseinandersetzung ging es darum, dass sich die Deutsche Presseagentur diese Fotografie einfach zu eigen gemacht hat und überhaupt nicht den Namen des Urhebers Ladislav Bielik angeführt hat.“ Das wird nun nicht mehr möglich sein. Ab sofort müssen bei Verwendung der Aufnahme der Fotograf, das Datum und der Ort der Entstehung des Bildes zu finden sein. Peter Bielik bezeichnete die Entscheidung als wegweisend für Fotografen und Kameramänner." Google-Cache http://goo.gl/P0ceeH
Leider ist kein Aktenzeichen für die Frankfurter Entscheidung angegeben. ich finde auch nichts zu ihr in der deutschen Presse. Wer kann weiterhelfen?
Zum Foto siehe auch
http://www.aref.de/kalenderblatt/mehr/cssr_21-08-1968_ladislav-bielik_foto_von_emil-gallo.htm

Foto: 21.08.1968 in Bratislava: Mann mit entblößter Brust vor einem Okkupationspanzer © Ladislav Bielik
In einem berühmten Bild hatte Ladislav Bielik einen Mann fotografiert, der sich 1968 in der Tschechoslowakei den sowjetischen Panzern entgegenstellte. Die Erben waren nun in der Slowakei mit einer auf das dortige droit moral gestützten Schadensersatzklage in allen Instanzen erfolgreich.
Eine Frankfurter Gerichtsentscheidung hatte schon 2012 das Urheberrecht den Bielik-Erben zu- und der DPA abgesprochen: "Das Regionalgericht in Frankfurt am Main entschied, dass die Familie die Rechte an der Aufnahme besitzt und nicht die DPA. Der Sohn des Fotografen Peter Bielik meinte: „Bei der Auseinandersetzung ging es darum, dass sich die Deutsche Presseagentur diese Fotografie einfach zu eigen gemacht hat und überhaupt nicht den Namen des Urhebers Ladislav Bielik angeführt hat.“ Das wird nun nicht mehr möglich sein. Ab sofort müssen bei Verwendung der Aufnahme der Fotograf, das Datum und der Ort der Entstehung des Bildes zu finden sein. Peter Bielik bezeichnete die Entscheidung als wegweisend für Fotografen und Kameramänner." Google-Cache http://goo.gl/P0ceeH
Leider ist kein Aktenzeichen für die Frankfurter Entscheidung angegeben. ich finde auch nichts zu ihr in der deutschen Presse. Wer kann weiterhelfen?
Zum Foto siehe auch
http://www.aref.de/kalenderblatt/mehr/cssr_21-08-1968_ladislav-bielik_foto_von_emil-gallo.htm

Foto: 21.08.1968 in Bratislava: Mann mit entblößter Brust vor einem Okkupationspanzer © Ladislav Bielik
KlausGraf - am Mittwoch, 28. August 2013, 17:03 - Rubrik: Archivrecht