http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/01/11/thuringer_informationsfreiheitsgesetz~3560059
Es verweist im wesentlichen auf das IFG des Bundes.
Wie es mit der Informationsfreiheit des Bürgers in Thüringen wirklich bestellt ist, zeigt der Umstand, dass das Gesetz anscheinend noch nirgends online ist.
Nachtrag: Text siehe http://archiv.twoday.net/stories/4649424/
Es verweist im wesentlichen auf das IFG des Bundes.
Wie es mit der Informationsfreiheit des Bürgers in Thüringen wirklich bestellt ist, zeigt der Umstand, dass das Gesetz anscheinend noch nirgends online ist.
Nachtrag: Text siehe http://archiv.twoday.net/stories/4649424/
KlausGraf - am Freitag, 11. Januar 2008, 12:05 - Rubrik: Datenschutz