Das Arbeitsgericht Stralsund hat am Dienstag der Kündigungsschutzklage der Stadtarchivarin stattgegeben.
Damit ist die fristlose Kündigung seitens der Direktorin des Stadtarchives vom Dezember 2012 unwirksam, berichtete NDR 1 Radio MV. Allenfalls eine Abmahnung oder eine Änderungskündigung wäre
rechtens gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Die Stadt hatte der Frau vorgeworfen, unerlaubt Bücher verkauft zu haben und sie daraufhin entlassen.
Quelle: NDR Videotext, S. 157 (3.9.2013)
Mehr Info: http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/archivstralsund101.html
Damit ist die fristlose Kündigung seitens der Direktorin des Stadtarchives vom Dezember 2012 unwirksam, berichtete NDR 1 Radio MV. Allenfalls eine Abmahnung oder eine Änderungskündigung wäre
rechtens gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Die Stadt hatte der Frau vorgeworfen, unerlaubt Bücher verkauft zu haben und sie daraufhin entlassen.
Quelle: NDR Videotext, S. 157 (3.9.2013)
Mehr Info: http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/archivstralsund101.html
Wolf Thomas - am Dienstag, 3. September 2013, 19:14 - Rubrik: Archivrecht
KlausGraf meinte am 2013/09/03 19:47:
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/465680404/