Die Jura-Professoren schlagen in ihrem Entwurf (siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4838980/ ) unter § 8 Feststellung der Archivwürdigkeit folgendes vor:
(1) Über die Archivwürdigkeit angebotener Unterlagen entscheidet das Bundesarchiv im Benehmen mit der anbietenden Stelle. Hierüber ist ein Nachweis zu führen.
(2) Vertretern des Bundesarchivs ist Einsicht in alle vorhandenen Unterlagen der anbietenden Stelle sowie in die Hilfsmittel der Registraturen zu gewähren, soweit dies zur Feststellung der Archivwürdigkeit erforderlich ist.
Erläuterungen: S. 129-135.
Dagegen ist nichts einzuwenden. Die neuartige Dokumentationspflicht in Absatz 1 Satz 2 soll die Transparenz im Archivwesen verbessern. Allerdings bleibt offen, wem der Nachweis zugänglich sein darf. Nach dem IFG des Bundes könnte man mutmaßen: jedem, doch wäre eine entsprechende Klarstellung sinnvoll.
Das Einsichtsrecht in die Unterlagen und Registraturhilfsmittel ist sachgerecht.
Zur archivfachlichen Bewertung halten die Autoren fest, dass diese politischen Einflussnahmen entzogen sei (S. 133). Die Frage der Weisungsfreiheit wird über § 4 Abs. 1 Satz 3 des ProfE gelöst. Wie die Nationalbibliothek soll auch das Bundesarchiv eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts werden und nur der Rechtsaufsicht des für das Archivwesen des Bundes zuständigen Mitglieds der Bundesregierung unterstehen. Eine Fachaufsicht, die Eingriffe in Bewertungsentscheidungen nehmen könnte, kann nicht ausgeübt werden (S. 90).
Der Begriff Archivwürdigkeit markiere - entgegen der Ansicht des VG Darmstadt - keinen kontrollfreien Bereich archivischer Befugnisse, die nicht einmal einer Vertretbarkeitskontrolle unterlägen. Zu einem archivbehördlichen Beurteilungsspielraum äußern sich die Autoren eher vorsichtig.
Offen bleibt die Frage, wer eine Kassations- oder Bewertungsentscheidung denn überprüfen könne. Entsprechende Überlegungen haben die Professoren nicht angestellt. Es sei daher auf meinen ausführlichen Beitrag in Archivalia vom September 2006 "Kein Rechtsschutz gegen archivische Bewertungsentscheidung" verwiesen:
http://archiv.twoday.net/stories/2699909/
http://archiv.twoday.net/stories/4838980/ ) unter § 8 Feststellung der Archivwürdigkeit folgendes vor:
(1) Über die Archivwürdigkeit angebotener Unterlagen entscheidet das Bundesarchiv im Benehmen mit der anbietenden Stelle. Hierüber ist ein Nachweis zu führen.
(2) Vertretern des Bundesarchivs ist Einsicht in alle vorhandenen Unterlagen der anbietenden Stelle sowie in die Hilfsmittel der Registraturen zu gewähren, soweit dies zur Feststellung der Archivwürdigkeit erforderlich ist.
Erläuterungen: S. 129-135.
Dagegen ist nichts einzuwenden. Die neuartige Dokumentationspflicht in Absatz 1 Satz 2 soll die Transparenz im Archivwesen verbessern. Allerdings bleibt offen, wem der Nachweis zugänglich sein darf. Nach dem IFG des Bundes könnte man mutmaßen: jedem, doch wäre eine entsprechende Klarstellung sinnvoll.
Das Einsichtsrecht in die Unterlagen und Registraturhilfsmittel ist sachgerecht.
Zur archivfachlichen Bewertung halten die Autoren fest, dass diese politischen Einflussnahmen entzogen sei (S. 133). Die Frage der Weisungsfreiheit wird über § 4 Abs. 1 Satz 3 des ProfE gelöst. Wie die Nationalbibliothek soll auch das Bundesarchiv eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts werden und nur der Rechtsaufsicht des für das Archivwesen des Bundes zuständigen Mitglieds der Bundesregierung unterstehen. Eine Fachaufsicht, die Eingriffe in Bewertungsentscheidungen nehmen könnte, kann nicht ausgeübt werden (S. 90).
Der Begriff Archivwürdigkeit markiere - entgegen der Ansicht des VG Darmstadt - keinen kontrollfreien Bereich archivischer Befugnisse, die nicht einmal einer Vertretbarkeitskontrolle unterlägen. Zu einem archivbehördlichen Beurteilungsspielraum äußern sich die Autoren eher vorsichtig.
Offen bleibt die Frage, wer eine Kassations- oder Bewertungsentscheidung denn überprüfen könne. Entsprechende Überlegungen haben die Professoren nicht angestellt. Es sei daher auf meinen ausführlichen Beitrag in Archivalia vom September 2006 "Kein Rechtsschutz gegen archivische Bewertungsentscheidung" verwiesen:
http://archiv.twoday.net/stories/2699909/
KlausGraf - am Freitag, 18. April 2008, 20:37 - Rubrik: Archivrecht