http://www.heise.de/tp/blogs/6/150737
Nun hat in einer erstaunlichen Entscheidung ein Handelsgericht in Madrid die vorsorgliche Zensur gegen die Opus-Kritiker angeordnet, weil angeblich das Recht auf geistiges Eigentum verletzt worden sein könnte. Begründet wird das Vorgehen mit den Autorenrechten, denn die Autoren hätten das Recht "darüber zu entscheiden, ob das Werk und wie es veröffentlicht wird".

Nun hat in einer erstaunlichen Entscheidung ein Handelsgericht in Madrid die vorsorgliche Zensur gegen die Opus-Kritiker angeordnet, weil angeblich das Recht auf geistiges Eigentum verletzt worden sein könnte. Begründet wird das Vorgehen mit den Autorenrechten, denn die Autoren hätten das Recht "darüber zu entscheiden, ob das Werk und wie es veröffentlicht wird".

KlausGraf - am Montag, 31. Oktober 2011, 20:56 - Rubrik: Archivrecht