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Auf der Nürnberger Wikicon habe ich mich mit einem Mitglied des Support-Teams unterhalten, da die Loriot-Erben die Briefmarken mit Loriot-Motiven aus der Wikipedia entfernt haben wollten.

Die deutschsprachige Wikipedia sieht amtliche Briefmarken in Übereinstimmung mit einem Urteil des LG München als gemeinfrei an (§ 5 Abs. 1 UrhG):

Ein einschlägiges rechtskräftiges Urteil zum Urheberrecht von Briefmarken des Landgerichts München (AZ 21 S 20861/86) befasst sich mit der Abbildung der Marke „Fünfhundert Jahre Rathaus Michelstadt“. Das Urteil verneint in zweiter Instanz die Ansprüche auf Lizenzgebühr gegen den Schwaneberger Verlag München (Michel-Katalog), der 1985 einen Briefmarken-Kalender herausgegeben hatte und auf dem Titelbild des Kalenders einen vergrößerten Abdruck der vom Kläger entworfenen Briefmarke abbildete.

In der Urteilsbegründung heißt es: „Die von dem Kläger entworfene Briefmarke hat den urheberrechtlichen Schutz, den sie zunächst als bloßer Entwurf besaß (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz), durch die Aufnahme im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen gemäß § 5 Abs. 1 UrhG verloren.“ Entsprechend diesem Urteil sind deutsche Briefmarken als amtliche Werke gemeinfrei, also ohne urheberrechtlichen Schutz und können von jedermann beliebig genutzt werden, soweit dem nicht die einschlägigen Vorschriften des Strafrechts (§§ 148, 149 StGB) entgegenstehen (so auch von Ungern-Sternberg, GRUR 1977, 768). Die Kommentarliteratur sieht das freilich anders. Diese Ansicht hat das LG München zur Kenntnis genommen, aber verworfen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliche_Briefmarke_(Deutschland)#Abbilden_von_Briefmarken

Eine umfangreiche Diskussion dazu wurde (noch ohne Kenntnis des Loriot-Falls) auf der Diskussionsseite zu Wikipedia:Bildrechte geführt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Text.C3.A4nderungen_Briefmarken

Nun ist sowohl die Wikimedia-Foundation als auch der deutsche Verein der deutschsprachigen Community in den Rücken gefallen und hat die Bilder löschen lassen:

http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:WMFOffice#File:DPAG_2011_55_Herren_im_Bad.jpg

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Briefmarken_und_WMF

http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Forum#Wohlfahrtsmarken_mit_Loriot-Motiven_sind_dem_DMCA_zum_Opfer_gefallen

Update: Die Briefmarken wurden nun auch auf de-WP gelöscht. Die Erklärung des "Legal teams" sagt im Grunde nur, dass die Loriot-Briefmarken nach US-Recht nicht frei sind:

https://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Philippe_(WMF)#File:DPAG_2011_55_Herren_im_Bad.jpg

http://archiv.twoday.net/stories/49612262/

Peter Mulzer (Gast) meinte am 2011/11/12 22:05:
Streit in der Badewanne
Die Sache dürfte sich so verhalten: Wenn Briefmarken in einem Zusammenhang, der ihrem Charakter als *Wertzeichen* entspricht, abgebildet werden, sind sie frei. Das galt auch beim Schwaneberger-Kalender. - Wenn eine Briefmarke mit an sich geschützem Bildinhalt aber außerhalb ihes Briefmarkencharakters, also wie hier

als "Ersatz" für einen Text zu Loriot oder die Badezimmerkultur verwendet wird, als B i l d e r s a t z,

dann tritt das Recht des Künstlers wieder ein. Da ich als alter Philatelist weiß, wieviel Mühe in Markenentwürfen steckt, kann ich das auch als richtig nachempfinden. Ich bin ein radikaler Gegner unserer allzuengen Urheberrechte, aber wenn wir schon im System bleiben, dann ist eine als Illustrationsersatz verwendete Briefmarkendarstellung außerhalb des Sachkontextes "Briefmarken" ohne Genehmigung des Künstlers und/ oder der Post nicht statthaft. 
 

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