Ich schreib es hier ja immer wieder - http://archiv.twoday.net/stories/38723599/ gibt Links auf einige Archivalia-Beiträge -, was man beachten muss, wenn man ein Bild nutzt, das unter freier Lizenz steht, aber anscheinend ist es für Medienschaffende zu schwer, sich zwei simple Grundregeln zu merken:
1. Nenne den Autor!
2. Verlinke die Lizenz!
Das gilt für die meisten Fälle (Wikipedia, Wikimedia Commons Flickr), wenn das Foto nicht verändert wird und für das Medium zugelassen ist (auch wenn man Autor und Lizenz angibt, darf ein kommerzielles Blog kein CC-BY-NC-Bild nutzen!).
Netzbürger Knüwer illustriert seinen Beitrag
http://www.indiskretionehrensache.de/2011/11/merck-vs-facebook/
mit einem Bild des Bundesarchivs auf Wikimedia Commons.
(Merck im Jahr 1936; Quelle: Bundesarchiv Creative Commons)
Das ist natürlich ganz falsch. Der Link geht kurioserweise auf eine Hilfeseite von Wikimedia Commons, auf der steht, wie man es richtig macht.
Und es gibt natürlich nicht nur eine Creative Commons-Lizenz, sondern viele verschiedene Versionen, wobei sich diese nach dem Land unterscheiden können. Auf Commons sind zulässig:
CC-BY
CC-BY-SA
Die Lizenz ist genau zu bezeichnen, was man hinreichend genau nur durch einen Link auf den spezifischen Lizenztext bewirken kann. Auch wenn CC-BY-SA 3.0 generic und CC-BY-SA 2.0 Deutschland sich im Kern nicht unterscheiden, gibt es doch rechtsverbindliche Differenzen. Der Hinweis CC-BY-SA genügt also nicht.
In den Metadaten auf Commons ist klar angegeben, wie man das Bundesarchiv-Bild lizenzkonform nutzt:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_111-098-069,_Darmstadt,_Verpackungsraum_f%C3%BCr_Pharmazeutika.jpg
Im Lizenztext steht:
Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 111-098-069 / unbekannt / CC-BY-SA
Leider fehlt unter den Bedingungen im Erläuterungstext von Commons die von der Lizenz strikt geforderte Verlinkung des Lizenztextes (man darf davon ausgehen, dass niemand den Lizenztext in toto wiedergeben möchte).
Das Bundesarchiv hat also von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Nutzer vorzugeben, wie er die Namensnennung vorzunehmen hat. (Es ist dem Bundesarchiv natürlich nicht möglich, den Benutzer von der Pflicht zu entbinden, einen Link zur Lizenz zu setzen, da dies nicht zur Disposition des Lizenzgebers steht.)
Bundesarchiv, Bild 111-098-069 / unbekannt / CC-BY-SA
So - mit vorgegebenem Text und Link zur spezifischen CC-Version, die auf der Bildseite von Commons verlinkt ist - nutzt man das Bild korrekt. Und nicht anders, Herr Knüwer.
Wer möchte kann noch einen zweiten Link zur Quelle auf Wikimedia Commons spendieren. Aber dieser Link darf den Link zur Lizenz nicht ersetzen!
1. Nenne den Autor!
2. Verlinke die Lizenz!
Das gilt für die meisten Fälle (Wikipedia, Wikimedia Commons Flickr), wenn das Foto nicht verändert wird und für das Medium zugelassen ist (auch wenn man Autor und Lizenz angibt, darf ein kommerzielles Blog kein CC-BY-NC-Bild nutzen!).
Netzbürger Knüwer illustriert seinen Beitrag
http://www.indiskretionehrensache.de/2011/11/merck-vs-facebook/
mit einem Bild des Bundesarchivs auf Wikimedia Commons.
(Merck im Jahr 1936; Quelle: Bundesarchiv Creative Commons)
Das ist natürlich ganz falsch. Der Link geht kurioserweise auf eine Hilfeseite von Wikimedia Commons, auf der steht, wie man es richtig macht.
Und es gibt natürlich nicht nur eine Creative Commons-Lizenz, sondern viele verschiedene Versionen, wobei sich diese nach dem Land unterscheiden können. Auf Commons sind zulässig:
CC-BY
CC-BY-SA
Die Lizenz ist genau zu bezeichnen, was man hinreichend genau nur durch einen Link auf den spezifischen Lizenztext bewirken kann. Auch wenn CC-BY-SA 3.0 generic und CC-BY-SA 2.0 Deutschland sich im Kern nicht unterscheiden, gibt es doch rechtsverbindliche Differenzen. Der Hinweis CC-BY-SA genügt also nicht.
In den Metadaten auf Commons ist klar angegeben, wie man das Bundesarchiv-Bild lizenzkonform nutzt:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_111-098-069,_Darmstadt,_Verpackungsraum_f%C3%BCr_Pharmazeutika.jpg
Im Lizenztext steht:
Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 111-098-069 / unbekannt / CC-BY-SA
Leider fehlt unter den Bedingungen im Erläuterungstext von Commons die von der Lizenz strikt geforderte Verlinkung des Lizenztextes (man darf davon ausgehen, dass niemand den Lizenztext in toto wiedergeben möchte).
Das Bundesarchiv hat also von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Nutzer vorzugeben, wie er die Namensnennung vorzunehmen hat. (Es ist dem Bundesarchiv natürlich nicht möglich, den Benutzer von der Pflicht zu entbinden, einen Link zur Lizenz zu setzen, da dies nicht zur Disposition des Lizenzgebers steht.)
Bundesarchiv, Bild 111-098-069 / unbekannt / CC-BY-SA
So - mit vorgegebenem Text und Link zur spezifischen CC-Version, die auf der Bildseite von Commons verlinkt ist - nutzt man das Bild korrekt. Und nicht anders, Herr Knüwer.
Wer möchte kann noch einen zweiten Link zur Quelle auf Wikimedia Commons spendieren. Aber dieser Link darf den Link zur Lizenz nicht ersetzen!
KlausGraf - am Montag, 28. November 2011, 17:52 - Rubrik: Archivrecht
ladislaus (Gast) meinte am 2011/11/28 22:00:
Das Bild ist von 1936, Autor ist "unbekannt". Da ist es sogar egal, was druntersteht, das ist eher gemeinfrei und die Lizenz vom Bundesarchiv dürfte – egal wie man die Gemeinfreiheit bewertet – ohnehin Copyfraud sein, denn das Archiv kennt ja den Urheber gar nicht und kann daher kaum die Rechte erworben haben, die es hier großzügig weitergibt.
joergens.mi antwortete am 2011/12/01 06:05:
Gemeinfrei
Das sind jetzt 75 Jahre seit der Aufnahme, wieso wissen sie, das der Photograph schon vor dem 01.01.1941 verstorben ist. Da dies nicht bekannt ist, da dieser unbekannt ist müsste es wenn dann eher als verwaistes Werke gehandhabt werden.
ladislaus (Gast) antwortete am 2011/12/01 13:43:
Verwaist oder anonym, darüber lässt sich natürlich streiten. Ich bin jetzt mal von anonym ausgegangen.