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Meint jetzt das OLG Brandenburg:

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/19-03-2013-olg-brandenburg-6-u-14-10.html

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/97048948/
MS (Gast) meinte am 2013/09/25 12:57:
Das macht Zeitgeschichtsforschung jetzt deutlich schwieriger und deutlich leserunfreundlicher. Es gehört zur Wissenschaft dazu, dass gerade schwer zugängliche Quellen in Arbeiten auftauchen können. 
Chris (Gast) antwortete am 2013/09/25 13:48:
ein Hoffnungsschimmer
"... wenn zwischen dem zitierten Artikel sowie den abgebildeten Lichtbildern einerseits und den eigenen Gedanken des Zitierenden andererseits keine innere Verbindung hergestellt wird."

Also wird ähnlich wie beim Bildzitat eine rein illustrative Verwendung untersagt - es ist also ein wenig Spielraum drin.

Trotz allem behindert das Urheberrecht Bildung, Forschung und Kultur! 
KlausGraf antwortete am 2013/09/25 13:54:
Artikel, mit denen er sich substantiell ...
auseinandergesetzt hatte, durfte er zitieren. Ich bleibe aber bei meiner Kritik an dieser Rspr. 
Peter Marteau (Gast) antwortete am 2013/09/25 14:28:
Kein wissenschaftliches Werk
Von Behinderung der Forschung und Wissenschaft kann man hier wohl kaum sprechen können, denn in der Begründung wird in 4.1.3b festgestellt, daß es sich nicht um ein wissenschaftliches Werk handelt. 
Chris (Gast) antwortete am 2013/09/25 14:55:
aw
Meiner Meinung nach gibt es viele Publikationsmöglichkeiten neben der institutionalisierten Wissenschaft, die in der Triade Bildung/Forschung/Kultur eine bedeutende Rolle spielen...

Mir gefällt es persönlich sehr gut, wenn einem Artikel oder Buch komplette Reproduktionen von Zeitungsartikeln, Postkarten oder Fotografien beigegeben sind - und halte dies für einen inhaltlichen Mehrwert, besonders wenn die Originale schwer zugänglich oder verschollen sind. 
Peter Marteau (Gast) antwortete am 2013/09/25 15:37:
Ich finde das auch alles sehr schön, aber
dem Gesetz nach gibt es aber nunmal keine "Triade Bildung/Forschung/Kultur", sondern in diesem speziellen Punkt der Begründung nur die "Wissenschaft". Und im Gegensatz zu vielen anderen Punkten des Urheberrechts halte ich das für sinnvoll. Daß diese "Wissenschaft" nicht institutionalisiert sein muß, sondern auch dieses Buch "wissenschaftlich" hätte sein können, hat das Gericht ja schon dadurch bewiesen, daß es diesen Punkt überhaupt geprüft und vom Werkcharakter her verneint hat.

Und da es zudem keine künstlerische Notwendigkeit für diese Dinge gab, muß der Schreiber halt zahlen. Die Wissenschaft wird durch dieses Urteil nicht behindert. 
KlausGraf antwortete am 2013/09/25 15:44:
Blödsinn
Natürlich wird die Wissenschaft ganz generell durch Urteile behindert, die das Zitatrecht zu eng auslegen. Ich verweise auch auf meine "Urheberrechtsfibel". 
Peter Marteau (Gast) antwortete am 2013/09/25 16:58:
Ganz generell
...ist die SPD auch links. Vielleicht könnten Sie ja mal ausführen, inwiefern dieses Urteil die Wissenschaft behindern soll. 
KlausGraf antwortete am 2013/09/25 17:02:
Lesen bildet
http://archiv.twoday.net/stories/97048948/

Und wenns gelesen haben, lesens' es einfach nochmal. 
Peter Marteau (Gast) antwortete am 2013/09/25 17:13:
Aha!
Die Wissenschaft wird behindert, weil. Sehr hilfreich, der Link! 
KlausGraf antwortete am 2013/09/25 17:49:
Sparen Sie sich Ihren Sarkasmus und nehmen Sie mal für 5 Cent Vernunft an!
Es ist doch ganz klar, dass der von meiner Quelle gewählte Leitsatz geeignet ist, Zitate zu verhindern, weil es gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt, bei dem man dann zu prüfen hätte, ob womöglich ein wissenschaftliches Werk vorliegt, wobei ich dem Gericht dabei alles andere als vollauf vertraue. Auch hinsichtlich der Einstufung von journalistischen Gebrauchstexten als fast immer urheberrechtlich geschützt besteht eine Differenz zu anderer Rspr.

http://archiv.twoday.net/search?q=gebrauchstext 
Tom (Gast) antwortete am 2013/09/25 19:51:
Auf die gewünschten Ausführungen
werden Sie lange warten. Auf konkrete Fragen, zu seinen unkonkreten Pöbeleien antwortet KG entweder wieder unkonkret oder pöbelnd oder gar nicht - Erfahrungen aus jahrelangem Lesen von Archivalia. 
Peter Marteau (Gast) antwortete am 2013/09/26 12:34:
Ganz klar ist hier gar nix
Hören Sie doch bitte auf, mir Vorschriften zu machen, wie ich zu schreiben habe. Ich akzeptiere ja auch Ihren eigenwilligen Kommunikations-Stil.
Zum Thema: Ganz klar ist hier nur, daß Sie wieder mal abschweifen. Nichts, aber auch gar nichts deutet irgendwie darauf hin, daß hier die Wissenschaft behindert wird. In dem "Leitsatz" geht es nur um Werke der Kunst. Und ob journalistische Texte eine Schöpfungshöhe erreichen, ist für meine Frage auch unerheblich.
Es gibt nun wirklich genug Probleme der Wissenschaft in diesem Feld, etwa die willkürlich festgelegten, angeblichen Rechte an Mss. der Bibliotheken, die dann willkürlich festgelegte Preise dafür haben wollen (und im Falle der Webpublikation dann auch noch zeitlich definierte "Lizenzen" verkaufen).
Aber das hier hat alles gar nichts damit zu tun. 
 

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