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Ihre Löschung auf Wikimedia Commons wird diskutiert:

https://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wikipedia_Signpost/2013-10-02/Op-ed

Nach deutschem Recht sind es Lichtbildwerke Lichtbilder nach § 72 UrhG, geschützt 50 Jahre nach Veröffentlichung bzw. Entstehung. Was andere Rechtsordnungen angeht, habe ich größte Zweifel, dass ein Urheberrechtsschutz gegeben ist.

rene (Gast) meinte am 2013/10/06 21:56:
Frage
Werter Herr Graf,

fallen unter diesem UrhG auch kommerzielle Fotos aus den Dreißiger Jahren?

MfG
René 
Christian (Gast) meinte am 2013/10/07 06:56:
Lichtbildwerke also...
§ 72 UrhG schützt Lichtbilder, nicht Lichtbildwerke. Ihre Zweifel mit Blick auf andere Rechtsordnungen dürften daher rühren, dass Sie die auch nicht kennen... 
KlausGraf antwortete am 2013/10/07 14:38:
Erwischt
Wie aus http://archiv.twoday.net/stories/498219809/ entnehmen ist, ist mir der entscheidende Unterschied zwischen Werken und nach verwandten Schutzrechten geschützten Schöpfungen sehr wohl geläufig. Es war einfach eine Unaufmerksamkeit, danke für den Hinweis.

Zur Frage nach kommerziellen Fotos aus den 1930er Jahren: Wenn es sich um Röntgenbilder handelt, dann sind diese als einfache Lichtbilder heute gemeinfrei. Bei anderen Aufnahmen gilt üblicherweise die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Aber das kommt auch auf den Einzelfall an, siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/5231950/ 
 

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