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Als Fachblatt für das Schreibkalenderwesen

http://archiv.twoday.net/search?q=schreibkalender

können wir nicht umhin, auf diese Publikation hinzuweisen:

Helga Penz, die Kalendernotizen des Hieronymus Übelbacher, Propst von Dürnstein 1710-1740. Edition und Kommentare (unter Mitarbeit von Edeltraud Kando und Ines Weissberg), Böhlau Verlag, Wien 2013 (= Quelleneditionen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Bd. 11, hrsg. von Brigitte Merta und Andrea Sommerlechner)

510 Seiten, 13 SW-Abb. und 1 Karte
24 x 17 cm
Preis: € 98.00

http://www.jakob-prandtauer.at/2013/10/07/die-kalendernotizen-des-d%C3%BCrnsteiner-propstes-hieronymus-%C3%BCbelbacher/

Natürlich ist das als gedruckte Publikation purer Unsinn und wirft ein ungutes Licht auf die Herausgeberin Helga Penz.

Sie hat nichts kapiert. In den Wiener Kongressakten von 2005 habe ich schon die Argumente für Open Access bei Editionen hinreichend benannt:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1137963

Keine gedruckte Publikation bietet die Möglichkeiten eines Volltexts. Bei Quellenausgaben ist ein Volltext unverzichtbar, denn auch das beste Register kann immer nur einen Teil des Inhalts erschließen.

Karl (Gast) meinte am 2013/10/08 11:38:
Zugang zum Volltext möglich
die Publikation wird doch als Ebook angeboten (http://www.degruyter.com/view/product/246221 ), ein Zugriff auf den Volltext und damit die Verwendung von Drittanbietersoftware zum suchen (jenseits des manuellen Index der Autorin) sollte doch möglich sein oder ?

herzlich,
Karl 
Huberta Weigl (Gast) antwortete am 2013/10/08 19:33:
E-Book
Lieber Karl,

danke für den Hinweis auf das E-Book. Ich werde den Link gerne in meinen Artikel einbinden.

Ihnen, lieber Herrn Graf, geht es aber wohl auch um den Gratis-Zugang, oder? Ich persönlich könnte einer Online-Version in diesem Fall auch viel abgewinnen. Ihre Kritik kommt mit Recht. Die Schärfe ist nun in meinen Augen ziemlich ungut. Schade, dass man nicht respektvoll miteinander umgehen kann. Helga Penz hat viel geleistet.

Und das Bild in dem Artikel auf Archivalia? Haben Sie das einfach aus meinem Blogartikel auf Ihre Seite geladen? Es gibt ein Urheberrecht.

Besten Gruß
Huberta Weigl 
KlausGraf antwortete am 2013/10/08 22:07:
Ist das Ihr Ernst?
Ich würd mich ja in Grund und Boden schämen, wegen einer sachlich begründeten Bildübernahme auch nur eine Silbe zu sagen. Wenn Sie sich in Sachen Urheberrecht mit mir anlegen wollen, würd ich mich wirklich sehr warm anziehen.

Ihre Kommentare sind hier nicht mehr erwünscht. 
Klausi (Gast) antwortete am 2013/10/08 23:42:
Sachlich begründeter
Bruch des Urheberrechts durch willkürliche Übernahme von Bildern ohne die notwendigen Bildrechte geschweige denn Quellenangabe... - wie Sie das in Ihrer tollen Urheberrechtsfibel rechtlich begründen, so als bekanntermaßen DER Urheberrechtsexperte schlechthin wäre doch mal interessant ;-) 
Tom (Gast) antwortete am 2013/10/08 23:48:
Ach...
...wollen Sie jetzt trotz Causa Perlentaucher ab sofort wieder Beiträge löschen die aus Ihrer Sicht unerwünscht sind Hr. Dr. Graf? Wie wäre es mit einer Nutzerbefragung/Leserbefragung von Archivalia ob Beiträge wie der von Fr. Weigl unerwünscht ist? 
KlausGraf antwortete am 2013/10/09 00:43:
Die ganze Prollparade
1. In der Urheberrechtsfibel steht, wieso meine Bildübernahme legal war. Einfach lesen. Steht aber auch gefühlte tausendmal in Archivalia.

2. Ich möchte nicht über eine geistige Behinderung spekulieren, aber möglicherweise ist selbst TOM in der Lage, die Implikationen des folgenden Links zu begreifen:

http://archiv.twoday.net/search?q=zeittaucher

ZEITTAUCHER, nicht PERLENTAUCHER

3. Wenn Frau Weigl mein virtuelles Hausverbot missachtet, werde ich ihre Beiträge selbstverständlich nicht löschen. 
Frank Tentler (Gast) antwortete am 2013/10/09 22:49:
Bildnutzung fremder Bilder: Das ist nicht ernst?
Ich muss Ihnen klar sagen, dass Sie mit Ihrer Meinung, was Ihr vermeindliches Nutzungsrecht eines fremden Bildes angeht. völlig falsch liegen, s. https://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte

Nicht genug damit finde ich es ausgesprochen ungehörig so wie sie es tun zu reagieren. Sie sollten froh sein, dass Frau Weigl diese Sache nicht rechtlich verfolgt oder das ein Abmahnanwalt hier fündig wird. Klären Sie das wie ein Gentlemen und seien Sie einfach nur dankbar, dass Sie noch von niemanden zur Kasse gebeten wurden. 
KlausGraf antwortete am 2013/10/09 22:58:
Dümmer gehts immer
Als Urheberrechtsexperte brauche ich die Wikipedia-Seite nicht zu konsultieren, zumal ich zu ihrem Inhalt vor Jahren selbst viel beigetragen habe.

Zu gemeinfreien alten Bildern habe ich mich hinreichend oft geäußert, beispielsweise in meiner Anleitung für Wissenschaftsblogger

http://archiv.twoday.net/stories/219051661/

Nach den Grundsätzen von Wikipedia:Bildrechte handelt es sich um eine originalgetreue Reproduktion einer gemeinfreien Vorlage, die nach deutschem (und österreichischem) Recht nicht geschützt ist:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Nicht_sch.C3.BCtzbare_Fotos_.28Reproduktionen.29_.E2.80.93_2-D-Regel

Ich würde mir wirklich wünschen, dass die Kommentatoren hier für 5 Cent Fachwissen hätten.

Von Rechtschreibkenntnissen ("vermeindlich") mal ganz abgesehen. 
Frank Tentler (Gast) antwortete am 2013/10/09 23:20:
Unsinn
Tun Sie sich wirklich einen Gefallen und ändern Sie schnell Ihren Standpunkt, der leider völlig falsch ist. Das ist wirklich ein gut gemeinter Rat und Sie sollten eher dankbar, als beleidigend darauf reagieren: Sie sind nicht im Recht und Sie haben mit Ihrer Behauptung kein Recht. Aber eigentlich ist mir das egal, denn kurz über lang werden Sie das leider lernen müssen. In diesem Sinne: Viel Glück, gute Nerven und ein gut gefülltes Konto. Ich kann auch nur für Sie hoffen, dass Sie niemand verklagen wird, weil er Ihrem Rat folgte.
Zudem sollten Sie wirklich einmal über Ihre Manieren nachdenken, auch wenn es dafür leider keine Abmahn-Anwälte gibt. 
KlausGraf antwortete am 2013/10/09 23:42:
Argumentfrei
Ich wünsche Ihnen auch alles Gute, konnte aber leider ein irgendwie geartetes Argument in Ihrem letzten Beitrag nicht entdecken, weshalb ich auch Ihnen gern ein virtuelles Hausverbot ausspreche.

"Leider völlig falsch" ist einzig und allein das, was Sie behauptet haben. 
Frank Tentler (Gast) antwortete am 2013/10/09 23:50:
Experiment
Gut, machen wir ein Experiment:
Ich veröffentliche auf eines meiner Blogs ein Foto, das ich selbst aufgenommen habe. Sie verarbeiten das in einem ihrer Beiträge und ich beauftrage meinen Anwalt, mein Urheberrecht gegen Sie durchzusetzen. Das Geld, dass Sie zahlen werden, spende ich dann einer kulturellen Einrichtung meiner Wahl. Wenn ich nicht Recht bekomme, werden Sie die gleiche Summe, die ich Ihnen dann überweisen werde, an eine kulturelle Einrichtung Ihrer Wahl spenden und ich werde über diese Erfahrung ausführlich berichten und Ihnen öffentlich Recht geben. Schlagen Sie ein? 
KlausGraf antwortete am 2013/10/09 23:59:
Selbstverständlich nicht
Ich weiß zwar nicht, wieso Sie hier noch etwas schreiben, obwohl ich Ihnen den Stuhl vor die Tür gesetzt habe, woran sich höfliche Zeitgenossen halten sollten, aber egal: Es ging hier nicht um beliebige fremde Fotos, sondern um eine originalgetreue Reproduktion einer gemeinfreien 2-D-Vorlage und da ist die Rechtslage so, wie ich sie hier schon oft dargestellt habe und wie sie auch in der Wikipedia dargestellt wird. 
Frank Tentler (Gast) antwortete am 2013/10/10 00:02:
OK
Kein Problem. Was soll ich fotografieren? Wäre ein Buch z. B. passend? Oder ein Plakat, ein Druck? 
 

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