http://www.jurpc.de/rechtspr/20070103.htm
"Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials."
Via
http://www.it-recht-kanzlei.de/urheberrecht-geschaeftsbrief.html
"Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials."
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http://www.it-recht-kanzlei.de/urheberrecht-geschaeftsbrief.html
KlausGraf - am Freitag, 25. Juli 2008, 00:56 - Rubrik: Archivrecht