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http://www.nw.ch/dl.php/de/48b39aa4c0c62/08-26_archivierungsgesetz.pdf

Es wurde verabschiedet, ist aber selbstverständlich noch nicht unter
http://www.navigator.ch/nw/lpext.dll?f=templates&fn=main-h.htm
abrufbar, geschweige denn auf der Seite des Staatsarchivs:

http://www.nw.ch/de/verwaltung/aemter/?amt_id=116

Da kann man sich die vollmundige Pressemitteilung eigentlich auch sparen.

Nidwalden ist etwas größer als der zweitkleinste deutsche Landkreis. Von daher ist es sicher kein Verlust, wenn niemand den Wortlaut dieser unwichtigen Norm kennt.

Markus Lischer meinte am 2008/08/31 21:41:
verabschiedet?
"Der Regierungsrat hat das erste kantonale Archivierungsgesetz zuhanden des Landrates verabschiedet." Vielleicht findet man es noch nicht in der Gesetzessammlung, weil es eben noch nicht in Kraft gesetzt, sondern erst von der Exekutive verabschiedet wurde?
Entwurf, Vernehmlassung etc. hier: http://www.nw.ch/de/politik/regierungsratmain/exekutivgeschaefte/welcome.php?action=showinfo&info_id=3367 
 

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