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" .... Von der Übergabe »eines der bedeutendsten deutschen Literaturarchive der Moderne« an die Frankfurter Universität berichteten die Medien, als im Dezember 2002 das Präsidium der Universität und der Vorstand der Peter Suhrkamp Stiftung mit der Nachricht an die Öffentlichkeit traten, das »Archiv der Peter Suhrkamp Stiftung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität« zu gründen. Damit wechselte eine beispiellose Sammlung geisteswissenschaftlicher Quellen aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aus den Kellern des Suhrkamp Verlags in der Lindenstraße auf den Campus Westend der Johann Wolfgang Goethe-Universität.
Aus den nur grob geordneten Materialien, die in Umzugskisten zum Grüneburgplatz gebracht werden, wächst langsam ein funktionsfähiges Archiv, auf das Wissenschaftler aus dem In- und Ausland zugreifen können. Die Peter Suhrkamp Stiftung stellte der Universität in der ersten Phase ein etwa 250.000 Blatt umfassendes Konvolut als Dauerleihgabe zur Verfügung, damit der Verbleib des Bestandes in Frankfurt, seine wissenschaftliche Aufarbeitung und seine Erschließung für die Forschung gewährleistet werden. Dazu gehören heute bereits der Nachlaß des Verlagsgründers Peter Suhrkamp sowie sämtliche Korrespondenzen des Verlags, die erhaltenen Manuskripte und Herstellungsunterlagen sowie die Rezensionen der Bücher aus dem ersten Verlagsjahrzehnt bis zur Übernahme der verlegerischen Verantwortung durch Siegfried Unseld im Jahr 1959. Hinzu kommt die Korrespondenz des Insel Verlags mit seinen Autoren von 1945 bis 1963. ...."

Homepage des Archivs:
http://www.archiv-suhrkamp-stiftung.de/archiv.html
KlausGraf meinte am 2008/10/13 18:45:
Bemerkenswerter Knebel-Benutzungsvertrag
Benutzung ist nachrangig und schließt das Recht, Zitate aus den Unterlagen zu veröffentlichen, ausdrücklich nicht ein. Und außerdem könnte da jeder kommen, deshalb braucht das Archiv auch eine Ablehnung eines Antrags nicht zu begründen.

http://www.archiv-suhrkamp-stiftung.de/pdf/benutzungsordnungTEXT.pdf 
 

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