http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Maximilian_von_Baden&oldid=52842020
Golo Mann, der, soweit bekannt, als einziger Historiker den Nachlass von Max von Baden in Salem umfangreicher sichten durfte, hatte die Kontakte zwar angedeutet, aber keine Details mitgeteilt. Dass kein Rechtsanspruch für die historische Forschung besteht, in das Salemer Privatarchiv Einsicht zu nehmen, ja, dass dieses vernichtet oder in seine Einzelteile zerlegt verkauft werden darf, verstößt für mich gegen das Untermaßverbot, das sich gegen die defizitäre Wahrnehmung von grundrechtlichen Schutzpflichten (hier: die Wissenschaftsfreiheit Art. 5 GG) wendet.
Zu einem Vorschlag de lege ferenda:
http://archiv.twoday.net/stories/4848784/
Golo Mann, der, soweit bekannt, als einziger Historiker den Nachlass von Max von Baden in Salem umfangreicher sichten durfte, hatte die Kontakte zwar angedeutet, aber keine Details mitgeteilt. Dass kein Rechtsanspruch für die historische Forschung besteht, in das Salemer Privatarchiv Einsicht zu nehmen, ja, dass dieses vernichtet oder in seine Einzelteile zerlegt verkauft werden darf, verstößt für mich gegen das Untermaßverbot, das sich gegen die defizitäre Wahrnehmung von grundrechtlichen Schutzpflichten (hier: die Wissenschaftsfreiheit Art. 5 GG) wendet.
Zu einem Vorschlag de lege ferenda:
http://archiv.twoday.net/stories/4848784/
KlausGraf - am Montag, 10. November 2008, 17:20 - Rubrik: Archivrecht