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http://www.mdr.de/sachsen-anhalt-heute/5903690.html

Die Erben Otto von Bismarcks II. haben keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg entschied am Montag, dass sie für das bei der Bodenreform enteignete Rittergut Schönhausen im Landkreis Stendal keine Entschädigung erhalten.

Allerdings ging es in dem Verfahren nicht nur um Geld, sondern vor allem um das Ansehen des Verstorbenen. Die Richter wiesen eine Klage mit der Begründung ab, dass Otto von Bismarck II. als Stellvertreter des Botschafters an der Deutschen Botschaft in Rom vom Jahr 1940 an den Nationalsozialismus erheblich unterstützt habe. Dies stehe einer Gewährung von Ausgleichsleistungen entgegen. (Aktenzeichen: 5 A 2/08 MD)


S.a.
http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/vg-md/2008/004_2008_2523098c6f5a8cba94a7fbe715f65e9c.htm
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_MJ/vg_md/Textdateien/Die_5.doc
vom hofe meinte am 2008/11/11 08:53:
Erbengemeinschaft
Interessant, dass hier eine Erbengemeinschaft klagte, keine Hauschefs und Oberhäupter. Das Bürgerliche Gesetzbuch strahlt in manche "Adelsfamilie" hinein. Es geht also auch anders. Nur nicht in Niedersachsen. 
 

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