http://www.boersenblatt.net/291261/
"Die Vergleichsvereinbarung zwischen Google, der US-Autorenvereinigung Authors Guild und der Verlegervereinigung AAP sieht nicht nur für amerikanische, sondern auch alle ausländischen Verlage eine Einspruchsfrist vor. Demnach müssen Verlage bis zum 5. Mai 2009 erklären, ob sie den Ausschluss von der Vergleichsvereinbarung wünschen (Opt-out)."
Nach deutschem Recht binden Verträge nur die Beteiligten, und bei Rechtsverletzungen kann es auch keine Verpflichtung geben, bis zu einem bestimmten Termin das Nichteinverstandensein mit einer Rechtsverletzung zu erklären. Ich kann also nicht ankündigen, dass ich Fotos am 1.1.2009 ins Netz stellen werde und Einsprüche der Rechteinhaber nur bis 31.12.2007 möglich sind.
"Die Vergleichsvereinbarung zwischen Google, der US-Autorenvereinigung Authors Guild und der Verlegervereinigung AAP sieht nicht nur für amerikanische, sondern auch alle ausländischen Verlage eine Einspruchsfrist vor. Demnach müssen Verlage bis zum 5. Mai 2009 erklären, ob sie den Ausschluss von der Vergleichsvereinbarung wünschen (Opt-out)."
Nach deutschem Recht binden Verträge nur die Beteiligten, und bei Rechtsverletzungen kann es auch keine Verpflichtung geben, bis zu einem bestimmten Termin das Nichteinverstandensein mit einer Rechtsverletzung zu erklären. Ich kann also nicht ankündigen, dass ich Fotos am 1.1.2009 ins Netz stellen werde und Einsprüche der Rechteinhaber nur bis 31.12.2007 möglich sind.
KlausGraf - am Freitag, 14. November 2008, 18:23 - Rubrik: Archivrecht