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Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/566968/

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de

Beim Kammergericht liest man zum Umfang:

"Für den Beginn werden aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit die bislang in der Entscheidungsdatenbank des Kammergerichts eingestellten Entscheidungen (ca. 1800) sowie die von den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit Berlins seit dem 1. Juli 2005 an die Juris GmbH übermittelten Entscheidungen (ca. 2600) in die Entscheidungsdatenbank eingestellt.

Bis zur endgültigen Übernahme aller Entscheidungen in die neue Entscheidungsdatenbank der Länder, wird die ursprüngliche Entscheidungsdatenbank des Kammergerichts selbstverständlich erhalten bleiben."

Das übliche Copyfraud:

"Die nicht gewerbliche Nutzung der Entscheidungstexte - d. h. die Verwendung für den privaten Gebrauch - ist kostenfrei (§ 4 Abs. 7 Justizverwaltungskostenordnung - JVKostO). Soweit einzelne Entscheidungen redaktionell aufbereitet sind - z. B. durch Leitsätze oder Schlagworte - sind diese redaktionellen Bestandteile urheberrechtlich geschützt.

Wiederholte und systematische Abrufe, Vervielfältigungen, Verbreitungen oder öffentliche Wiedergaben von Einzelentscheidungen auch zum Zwecke des Ausbaus gewerblicher Datenbanken oder zum Zwecke des Weiterverkaufs sind in jedem Falle untersagt."

Einzelanforderungen von dort nicht enthaltenen Entscheidungen per Mailübermittlung (PDF) kosten:

LG Potsdam 2,50 Euro
LSG Berlin-Brandenburg desgleichen
Ist wohl der "Standardtarif" gemäß § 4 Abs. 4 JVKostO

Ausnahme: OVG Berlin-Brandenburg, kein Mailversand möglich
"Für jeden Entscheidungsabdruck wird eine Gebühr in Höhe von 12,78 EUR erhoben." Es ist nicht ersichtlich, wieso nicht auch hier die Regelung (0,50 Euro für die ersten 50 Seiten) der Kostenordnung gelten sollte, auf die in der JVKostO verwiesen wird.
 

twoday.net AGB

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