Soweit Urteils-PDFs unter cdl.niedersachsen.de eingestellt und von Google erfasst wurden, sind sie durchsuchbar,wobei die Trefferliste das 2008 implementierte Google-Feature illustriert, auch reine Image-PDFs mit OCR zu versehen.
Das Justizportal des Bundes
http://www.justiz.de/Onlinedienste/Rechtsprechung/niedersachsen/index.php
ist leider ungepflegt, da die Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit fehlt:
http://www.db-lag.niedersachsen.de/index.asp
Aber diese ist sogar im eigenen Justizportal nicht aufgelistet:
http://www.niedersachsen.de/master/C8934241_N8926622_L20_D0_I3749483
Das Justizportal des Bundes
http://www.justiz.de/Onlinedienste/Rechtsprechung/niedersachsen/index.php
ist leider ungepflegt, da die Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit fehlt:
http://www.db-lag.niedersachsen.de/index.asp
Aber diese ist sogar im eigenen Justizportal nicht aufgelistet:
http://www.niedersachsen.de/master/C8934241_N8926622_L20_D0_I3749483
KlausGraf - am Sonntag, 7. Dezember 2008, 23:45 - Rubrik: Archivrecht