Das geht Sie gar nix an, meint der Präsident des OLG Köln, wenn man ihn nach der Rechtsgrundlage des (rechtswidrigen) Rechtevorbehalts bei kommerzieller Nutzung der Justizdatenbank NRW fragt. Ein vorbildlicher Umgang mit dem Bürger! Und die mutigen Juristen bei Telemedicus zensieren natürlich die Namensangaben weg:
http://www.telemedicus.info/article/1065-NRW-Justizdatenbank-mit-seltsamem-Copyright-Hinweis.html (Kommentare)
http://www.telemedicus.info/article/1065-NRW-Justizdatenbank-mit-seltsamem-Copyright-Hinweis.html (Kommentare)
KlausGraf - am Montag, 22. Dezember 2008, 03:06 - Rubrik: Archivrecht