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"Für die unzulässige Verbreitung von Winnetou- und Edgar-Wallace-Filmen auf DVD steht dem Sohn des österr. Regisseur Harald Reinl laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln Schadenersatz zu. Der Sohn des 1988 versorbenen Regisseurs hatte gegen einen DVD-Vertreiber wegen Urheberrechtsverletzung geklagt."
Aktenzeichen: 6 U 86/08
Quelle: Videotext des Bayr. Rundfunks
KlausGraf meinte am 2009/01/09 19:41:
Siehe zum Beispiel
http://satundkabel.magnus.de/buntes/artikel/winnetou-auf-dvd-sohn-des-regisseurs-reinl-bekommt-schadenersatz.html 
 

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