Klingt nach Sekten-Schmu, ist aber ein überfälliges Angebot, dem Bürger das zu geben, was dem Bürger gehört.
https://www.verkuendung-bayern.de/
Auf der Verkündungsplattform Bayern werden Verwaltungsvorschriften und sonstige Bekanntmachungen des Freistaates Bayern im Internet amtlich bekannt gemacht.
Ab Januar 2009 stehen Ihnen dabei alle vier Amtsblätter der bayerischen Ministerien in elektronischer Fassung kostenfrei zur Verfügung. Die Dokumente bleiben auf Dauer auf der Verkündungsplattform eingestellt.
Über die Aufnahme des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatts (GVBl) auf die Verkündungsplattform Bayern wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Beispiel zum Bibliotheksrecht (Amtsdrucksachenverordnung):
https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2009/heftnummer:1/seite:27
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Auf der Verkündungsplattform Bayern werden Verwaltungsvorschriften und sonstige Bekanntmachungen des Freistaates Bayern im Internet amtlich bekannt gemacht.
Ab Januar 2009 stehen Ihnen dabei alle vier Amtsblätter der bayerischen Ministerien in elektronischer Fassung kostenfrei zur Verfügung. Die Dokumente bleiben auf Dauer auf der Verkündungsplattform eingestellt.
Über die Aufnahme des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatts (GVBl) auf die Verkündungsplattform Bayern wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Beispiel zum Bibliotheksrecht (Amtsdrucksachenverordnung):
https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2009/heftnummer:1/seite:27
KlausGraf - am Donnerstag, 5. Februar 2009, 15:33 - Rubrik: Archivrecht