http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38640.html
Auszug: Es ist nicht akzeptabel, wenn unter dem Siegel der Informationsfreiheit sich Bibliotheken und andere Organisationen über die Eigentumsrechte der Autoren hinwegsetzen. Es ist genau so wenig akzeptabel, dass wissenschaftliche Organisationen Autoren zu bestimmten Formen der Veröffentlichung zwingen und damit die Freiheit von Forschung und Lehre, ein weiteres Grundrecht, verletzen.
Nun, man könnte ja den wissenschaftlichen Verlagen alle Subventionen (Druckkostenzuschüsse) entziehen. Man kann die öffentliche Hand nicht zwingen, jemanden zu füttern, der einem in die Hand beißt.
Update: Ulmer beschwert sich über die Veröffentlichung des Briefes. Ich wies das in INETBIB zurück, Steinhauer verlinkte
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/02/11/briefe-emails-internet-5550717/
Auszug: Es ist nicht akzeptabel, wenn unter dem Siegel der Informationsfreiheit sich Bibliotheken und andere Organisationen über die Eigentumsrechte der Autoren hinwegsetzen. Es ist genau so wenig akzeptabel, dass wissenschaftliche Organisationen Autoren zu bestimmten Formen der Veröffentlichung zwingen und damit die Freiheit von Forschung und Lehre, ein weiteres Grundrecht, verletzen.
Nun, man könnte ja den wissenschaftlichen Verlagen alle Subventionen (Druckkostenzuschüsse) entziehen. Man kann die öffentliche Hand nicht zwingen, jemanden zu füttern, der einem in die Hand beißt.
Update: Ulmer beschwert sich über die Veröffentlichung des Briefes. Ich wies das in INETBIB zurück, Steinhauer verlinkte
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/02/11/briefe-emails-internet-5550717/
KlausGraf - am Donnerstag, 26. März 2009, 05:28 - Rubrik: Archivrecht