http://openjur.de/u/30662-5_u_224-06.html
Pixum.de haftet für rechtswidrigen Bilder-Upload durch Dritte nicht nur als Mitstörer, sondern als (Mit-)Täter.
Siehe aber die jüngeren Entscheidungen
http://www.golem.de/0903/66053.html
Pixum.de haftet für rechtswidrigen Bilder-Upload durch Dritte nicht nur als Mitstörer, sondern als (Mit-)Täter.
Siehe aber die jüngeren Entscheidungen
http://www.golem.de/0903/66053.html
KlausGraf - am Donnerstag, 26. März 2009, 19:34 - Rubrik: Archivrecht