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http://www.emderzeitung.de/?id=20&nid=65894

Die Staatsanwaltschaft Aurich hat den ehemaligen Direktor der Johannes a Lasco Bibliothek wegen Untreue in zwölf Fällen und einen weiteren Mitangeschuldigten wegen Untreue in drei Fällen angeklagt. Das teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Werner Kramer gestern in einer Pressemitteilung mit.

Die Anklage argumentiert damit, dass der Hauptbeschuldigte, Dr. h.c. Walter Schulz, Geld aus dem Stiftungsvermögen entnommen und dieses für Ankäufe eingesetzt habe, obwohl dies nach der Satzung der Johannes a Lasco Stiftung nicht erlaubt sei. „Nach der Satzung der Stiftung sollten aus dem Stiftungsvermögen jeweils nur die laufenden Kosten für den Betrieb der Bibliothek bestritten werden”, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft.

Es seien „trotz erheblicher finanzieller Schwierigkeiten der Stiftung auch im Namen des ehemaligen Vorstandsmitgliedes und Mitangeschuldigten” erhebliche Gelder aus dem Stiftungskapital entnommen worden, um damit „Erwerbungen zu tätigen, die dem Stiftungszweck entsprachen”.

Zwischen März 2003 und April 2008 habe der Angeschuldigte, so Kramer, zum Ankauf von Bibliotheken, Büchern etc. Kaufverträge über insgesamt 2,6 Millionen Euro abgeschlossen, „obwohl ihm bekannt war, dass es sich nicht um laufende Kosten für den Betrieb der Bibliothek handelte, sondern aus dem Stiftungsvermögen genommen werden musste. „Dies hatte zwingend zur Folge, dass das Stiftungskapital angegriffen werden musste, was jedoch nach � 6 Niedersächsisches Stiftungsgesetz nicht zulässig war.”

Durch den Ankauf der Bibliotheken und Bücher sei die Ertragssituation der A Lasco Bibliothek verschlechtert worden, „wobei eine Umschichtung dem � 6 Niedersächsisches Stiftungsgesetz widerspricht.”

Darüber hinaus seien Ankäufe einer weiteren Stiftung, dem L & S-Fonds, angeboten worden. In drei Fällen habe der Mitbeschuldigte, Dr. Alfred Rauhaus, der bis 2006 Vorsitzender des Stiftungskuratoriums war, entsprechende Verträge unterzeichnet, wodurch Eigentum der Bibliothek an die zweite Stiftung übertragen worden sei, ohne dass es einen Gegenwert gegeben habe. Weder seien Rückzahlungszeitpunkte vereinbart worden oder Zinsen zu zahlen gewesen. „In allen Fällen war beiden Angeschuldigten die Unzulässigkeit dieser Transaktionen bekannt, insbesondere weil diese auch gegen den Stiftungszweck verstießen und das Kapital der Stiftung bereits erheblich reduziert war, so dass keine Erträge mehr erwirtschaftet werden konnten, die die Kosten der Bibliothek decken.”

Schulz, der zugleich Direktor der Bibliothek und Alleinvorstand der Stiftung Johannes a Lasco Bibliothek war, wurde im September letzten Jahres von der kirchlichen Stiftungsaufsicht eine fristlose Kündigung ausgesprochen.

Den Mitarbeitern der Bibliothek wurde ebenfalls die Kündigung ausgesprochen. Die Bibliothek dient seit Ende 2008 nur noch als Veranstaltungsraum. Jede wissenschaftliche Arbeit und auch der Leihverkehr wurden eingestellt. Die kirchliche Stiftungsaufsicht installierte einen Notvorstand.

Die Mitarbeiter, aber auch Schulz klagen vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung.
[...]

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=jalb
http://archiv.twoday.net/stories/4354929/ (Erwerb der Theologica aus Büdingen)

http://www.b2i.de/fabian?Johannes_A_Lasco_Bibliothek

Sehr aufschlussreich für das Selbstverständnis von Schulz als Bibliotheks-Unternehmer: Walter Schulz, "... und wechsle meinen Herrn nicht". Über Kontinuität und Diskontinuität kirchlichen Buchbesitzes, in: Kirchliches Buch- und Bibliothekswesen. Jahrbuch 4 (2003), S. 37-46. Er singt darin das hohe Lied der Deakzessionierung. (Man hat sicher auch in Emden unter Schulz Altbestände und sog. Dubletten in großem Umfang verscherbelt. Ich habe so etwas läuten gehört. Die JALB veräusserte 2004 für 188.000 Euro Bücher, das dürften dann wohl eher Altbestände gewesen sein: http://archiv.twoday.net/stories/5357727/)

Der Beitrag von Schulz wurde auf einem Kolloquium gehalten, das auf die von mir an die breite Öffentlichkeit gebrachten Bestandsverkäufe der NEKB - siehe http://archiv.twoday.net/stories/2804757/ - thematisierte. Besonders übel, was Schulz am Schluss ausführte:

Eine theologische Bibliothek ist m.E. erst nachrangig regional oder territorial eingebunden. Und die Prioritäten der Information, die sie zu liefern imstande ist, konzentriert sich zunächst auf die kirchlich relevanten Anteile auch alter Drucke. Alles, was angeführt werden kann, um darzulegen, dass es keine Dubletten unter alten Druckwerken geben könne, dass jeder Sammelband ein einmaliges, nicht wiederholbares Zeugnis eines ganz spezifischen Sammelinteresses und womöglich der Rezeption sei, daher nur individuell zu erfassen und den manuskripten gleich zu achten, mag richtig sein. [...] Diese Gesellschaft und selbst die hier immer noch wohlhabenden Kirchen werden es nicht leisten können und nicht leisten wollen, in dieser ideologisch [sic! KG] begründeten Vollständigkeit jedes Zeugnis von Vergangenem zu erhalten. [...] Gemessen werden müssen unsere bibliothekarischen Taten, auch die Verkäufe von alten Buchbeständen daran, ob sie die Bibliotheken zukunftsfähig machen [...].

Schulz war Kulturgutstifter und Kulturgutschänder in einem. Ich wünsche ihm eine angemessene Strafe.
vom hofe meinte am 2010/06/29 17:10:
BGH hebt Urteil auf
http://www.radiobremen.de/kultur/nachrichten/kulturbibliothekemdenklage100.html 
 

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