http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Kurier#Abmahnfallen_einer_Wikipedia-Nutzerin
http://blog.odem.org/2009/04/wikipedia-missbrauch.html
Die Lizenzbedingungen der Wikipedia und der dort eingebundenen Bilder sind strikt einzuhalten, was in zu vielen Fällen nicht erfolgt. Stehen Bilder unter einer CC-Lizenz, so hat meines Erachtens zwingend der Anbieter sicherzustellen, dass die erforderlichen Urheberangaben und der Verweis auf die Lizenz auf dem gleichen Server vorgehalten werden. Wenn man duldet, dass in der Wikipedia die Bildbeschreibung einen Klick entfernt ist, heißt das noch lange nicht, dass man auf beliebigen Webseiten auf seine Rechte verzichtet. Wir hätten vielleicht schon eine gerichtliche Klärung dazu, wenn mein Anwalt vor dem LG Düsseldorf nicht einen Antrag auf EV aus formalen Gründen (Eilbedürftigkeit, Bestimmtheit) hätte zurücknehmen müssen.
Als ich im April 2008 meine Urhebernennung direkt in der Bildunterschrift eines Wikipedia-Artikels anbrachte, hat mich der jetzige Vorsitzende von Wikimedia Deutschland e.V. Sebastian Moleski unbefristet in der Wikipedia gesperrt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Sperrprüfung/Archiv/2008/April#Benutzer:Historiograf_.28hier_erl..29
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Hexenhügel_Winningen
Siehe auch: http://tinyurl.com/c3p7ce
Ob es sinnvoll war, ausgerechnet gegen den Webblaster vorzugehen (während kommerzielle Nachnutzer die Lizenzen noch mehr mit Füßen treten), mag dahingestellt sein. In der Sache ist die Abmahnung voll und ganz gerechtfertigt.
Update:
http://www.internet-law.de/2009/04/abmahnfalle-wikipedia.html
RA Stadler verkennt, dass die Verpflichtung, Urhebernennung und Lizenz zu nennen, nicht auf einen anderen Server delegiert werden kann. Wenn ich in der Wikipedia auf ein Bild klicke und auf die Bildbeschreibungsseite komme, dann ist das etwas anderes wie wenn ich eine weitere - übrigens nicht immer erreichbare - Website aufrufen muss.
Update:
http://www.heise.de/newsticker/Streit-um-Wikipedia-Bilder--/meldung/136035
(mit Link zu Archivalia)
http://blog.odem.org/2009/04/wikipedia-missbrauch.html
Die Lizenzbedingungen der Wikipedia und der dort eingebundenen Bilder sind strikt einzuhalten, was in zu vielen Fällen nicht erfolgt. Stehen Bilder unter einer CC-Lizenz, so hat meines Erachtens zwingend der Anbieter sicherzustellen, dass die erforderlichen Urheberangaben und der Verweis auf die Lizenz auf dem gleichen Server vorgehalten werden. Wenn man duldet, dass in der Wikipedia die Bildbeschreibung einen Klick entfernt ist, heißt das noch lange nicht, dass man auf beliebigen Webseiten auf seine Rechte verzichtet. Wir hätten vielleicht schon eine gerichtliche Klärung dazu, wenn mein Anwalt vor dem LG Düsseldorf nicht einen Antrag auf EV aus formalen Gründen (Eilbedürftigkeit, Bestimmtheit) hätte zurücknehmen müssen.
Als ich im April 2008 meine Urhebernennung direkt in der Bildunterschrift eines Wikipedia-Artikels anbrachte, hat mich der jetzige Vorsitzende von Wikimedia Deutschland e.V. Sebastian Moleski unbefristet in der Wikipedia gesperrt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Sperrprüfung/Archiv/2008/April#Benutzer:Historiograf_.28hier_erl..29
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Hexenhügel_Winningen
Siehe auch: http://tinyurl.com/c3p7ce
Ob es sinnvoll war, ausgerechnet gegen den Webblaster vorzugehen (während kommerzielle Nachnutzer die Lizenzen noch mehr mit Füßen treten), mag dahingestellt sein. In der Sache ist die Abmahnung voll und ganz gerechtfertigt.
Update:
http://www.internet-law.de/2009/04/abmahnfalle-wikipedia.html
RA Stadler verkennt, dass die Verpflichtung, Urhebernennung und Lizenz zu nennen, nicht auf einen anderen Server delegiert werden kann. Wenn ich in der Wikipedia auf ein Bild klicke und auf die Bildbeschreibungsseite komme, dann ist das etwas anderes wie wenn ich eine weitere - übrigens nicht immer erreichbare - Website aufrufen muss.
Update:
http://www.heise.de/newsticker/Streit-um-Wikipedia-Bilder--/meldung/136035
(mit Link zu Archivalia)