Zustimmung zu: http://www.perlentaucher.de/blog/30_aushoehlung_des_urheberrechts
Pikant der Schlussabsatz:
Der Irrsinn von Zeitungen - sie stellen Artikel kostenlos ins Netz, möchten aber nicht, dass ihre Leser es wissen - hat Methode. Die Süddeutsche zum Beispiel stellt oft einen großen Teil ihrer Artikel frei online. Aber auf der Webseite der Süddeutschen findet man sie meistens nicht. Wir tippen jeden Morgen mit dem E-Paper vor Augen die Überschriften der SZ-Artikel in die Google-Suchmaske, um die freien Artikel zu finden und darauf zu verlinken. Das machen Zeitungen, um gleichzeitig von Google gefunden und von Lesern gekauft zu werden. Diesen Widerspruch löst kein Leistungsschutzgesetz auf.
Pikant der Schlussabsatz:
Der Irrsinn von Zeitungen - sie stellen Artikel kostenlos ins Netz, möchten aber nicht, dass ihre Leser es wissen - hat Methode. Die Süddeutsche zum Beispiel stellt oft einen großen Teil ihrer Artikel frei online. Aber auf der Webseite der Süddeutschen findet man sie meistens nicht. Wir tippen jeden Morgen mit dem E-Paper vor Augen die Überschriften der SZ-Artikel in die Google-Suchmaske, um die freien Artikel zu finden und darauf zu verlinken. Das machen Zeitungen, um gleichzeitig von Google gefunden und von Lesern gekauft zu werden. Diesen Widerspruch löst kein Leistungsschutzgesetz auf.
KlausGraf - am Samstag, 11. April 2009, 22:46 - Rubrik: Archivrecht