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Wenn man mir blöd kommt.

Vor einigen Tagen war das Geheul groß, als eine Wikipedianerin einem Nachnutzer, der ihre Bilder nicht lizenzkonform nutzte, eine Abmahnung sandte:

http://archiv.twoday.net/stories/5634338/

RA Stadler äußerte sich weitgehend kenntnisfrei zu dem Fall und beschwerte sich anschließend per Mail bei mir, dass ich - wie meistens bei Artikeln über die Wikipedia - keine Kommentare erlaubt hatte.

Täglich laufen auf

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung/Mängel

Meldungen über nicht lizenzkonforme Nachnutzung auf, sowohl was Texte als auch was Bilder angeht. Immer wieder verstoßen auch etablierte Medien gegen die unter

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen

hinlänglich erklärten Lizenzbestimmungen.

Inhalte unter Freien Lizenzen sind keine Public Domain. Wer die Spielregeln nicht strikt einhält, muss die Folgen tragen.

Aus der Tatsache, dass der Kampf gegen nicht lizenzkonforme Nutzungen dem Kampf gegen Windmühlenflügel gleicht (wobei im Rahmen der Wikipedia-Seite nur höfliche Mails versandt werden, die Lizenzbestimmungen doch bitte einzuhalten), folgt nicht, dass betroffene Urheber alles zu dulden haben, was Nachnutzern und ihren windigen Rechtsanwälten so einfällt.

Auch auf ein vergleichsweises faires Angebot erhält man eine vergleichsweise unverschämte Anwaltsmail:
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/Sonderangebot

Spricht man die schwarze Schafe unter den Nachnutzern unter Bezugnahme auf die eigenen Bilder an, werden diese zwar auf lizenzkonforme Nutzung umgestellt, aber die anderen nicht lizenzkonform aus der Wikipedia und Wikimedia geklauten Bilder bleiben vielfach Urheberrechtsverletzungen. Und einen Unterlassungsanspruch kann man immer nur für die eigenen Bilder geltend machen.

Alternative für die schwarzen Schafe: Vereinbarung einer verschwiegenheitsverpflichtung. Diese ist, wie ich weiß, durchaus nicht selten. Man entschädigt dann recht großzügig, möchte aber nicht, dass das eigene Treiben publik wird (und Trittbrett-Abmahner auf den Plan treten). Beispiel: Für eine nicht lizenzkonforme Offline Text-Nutzung erhielt ich neulich 750 Euro, musste aber Verschwiegenheit zusichern.

Ich stehe inzwischen auf dem Standpunkt: Wer professionelle Internetprojekte betreibt, sei es ein Landesumweltministerium, eine Firma oder eine alternative Tageszeitung, hatte seit Aufkommen freier Lizenzen und der Wikipedia genügend Zeit, sich zu informieren, wie man freie Inhalte korrekt nutzt.

Besonders kompliziert ist das nicht. Aber wenn man sich nicht an eine bestimmte Lizenzbedingung halten möchte, hat man ja häufig die Möglichkeit, den Urheber wegen Sonderkonditionen zu kontaktieren. Vor einiger Zeit wurde ich wegen einiger hübscher Bilder über Ladenburg von einer Firma kontaktiert, die sie für ein Projekt im Rahmen eines Flyers nutzen wollte. Ich erklärte der Dame am Telefon sicher eine halbe Stunde lang, wie das mit den freien Lizenzen funktioniert. Nach einer Weile kam ihr Kollege auf mich zu und fragte wegen den gleichen Bildern hinsichtlich der Nutzung in einem "Image-Film". Da ich keine Lust auf den gleichen Sermon hatte, habe ich mit ihm ein Honorar von 100 Euro für beliebige Nutzung vereinbart, d.h. Namens- und Lizenznennung entfielen. Das war für ihn absolut in Ordnung.

Als ich sah, dass die taz eines meiner EVZ-Bilder mit meinem Namen, aber ohne die erforderliche Lizenzangabe (Link auf die CC-Lizenz, aber auch bei "Lizenz: CC-BY" als Text hätte ich die Sache auf sich beruhen lassen) in ihrer Online-Ausgabe nutzt, habe ich mich einerseits gefreut, andererseits muss die Nutzung stets lizenzkonform sein, schon deshalb, weil sonst der Werbeeffekt für die CC-Lizenz/freie Inhalte entfällt.

Na, ich erklärs denen kurz, dachte ich denkbar naiv, die ändern das, nutzen künftig lizenzkonform, und die Sache ist gegessen. Da ich keine passende Mail auf der Website fand, rief ich taz-Justiziar Scheibe an. Da kam ich aber an den falschen. "Ich möchte Sie bitten, ein Bild von mir lizenzkonform zu nutzen", hub ich an. Er (unbeeindruckt patzig): "Wieso sollten wir das tun?". Ich: "Weil Sie bereits ein Bild von mir nicht lizenzkonform nutzen". "Schicken Sie mir eine Mail, ich habe keine Zeit" Mein Einwand, dass ich es gern telefonisch klären würde, fruchtete nichts. Nach weiterem kurzen Wortwechsel legte taz-Justiziar Scheibe einfach auf.

Ich habe die Sache daher meinem Anwalt mit der Bitte, eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz zu fordern, übergeben. Nun zahlt die taz - wie ganz viele andere Zeitungen auch - grauenhaft schlechte Bildhonorare http://tinyurl.com/ckphlm 2006 gabs laut MFM-Empfehlungen bei Online-Zeitungen/Online-Zeitschriften (nicht kostenpflichtig) für 1 Tag: 30 Euro, der aktuelle Tarif wird wohl nicht viel höher sein. Schadensersatz nach der Lizenzanalogie ist also bei einem Bild nicht den Aufwand wert, aber hier geht es ja um den "erzieherischen Wert" der Maßnahme (und das von der Gegenseite zu zahlende Anwaltshonorar ist um einiges höher).

Dass bei Online-Medien eine korrekte Lizenzierung von Bildern unter freien Lizenzen wirklich kein Hexenwerk ist, zeigen die folgenden Beispiele, die ich als lizenzkonform ansehe.

Foto: Klaus Graf, Lizenz: CC-BY

Foto: Klaus Graf, Lizenz

Foto: Klaus Graf, (c)

Namensnennung, Link auf die Lizenz - fertig!

Bei Printmedien hätte niemand, der nicht böswillig ist, etwas gegen "Klaus Graf, CC-BY 3.0 www.creativecommons.org" klein am Bildrand einzuwenden, wenn man nicht
"Klaus Graf, http://creativecommons.org/licenses/by/3.0 " schreiben will. Da es aber unterschiedliche Lizenzversionen und nationale Fassungen der CC-Lizenzen gibt (die Bilder oben stehen unter der "unported"-Lizenz), ist es sinnvoll, den vollständigen Link zum gültigen Lizenztext anzugeben.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/5646250/

Update: Vermutlich hat taz-Mitarbeiter Bartz, der mich mit so schmeichelhaften Worten bedachte, nach Lektüre dieses Beitrags rasch Bescheid gegeben. Die taz hat die CC-Lizenz als (nicht anklickbaren) Link hinzugesetzt, damit ist die Nutzung nun lizenzkonform. Da eine Wiederholungsgefahr eher fraglich ist (hoffentlich hat sie die Lektion gelernt), lasse ich nach Rücksprache mit meinem Anwalt nun doch nicht abmahnen.
 

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