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Wurde heute vom Bundesarchiv angeschrieben, weil auf den Seiten 21, 22, 63 und 67 der Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr, Fotografien von Kammler, Torgler, Adenauer und von Behr abgedruckt seien. Die Rechte lägen beim Bundesarchiv und ich müsse Gebühren zahlen. Auf die jeweilige Quelle hatte ich im Buch hingewiesen.

Der Bund blättert Seite für Seite im neuen Buch um Verstösse gegen das Urheberrecht zu ahnden. Ausgerechnet Fotos von Kurt von Behr, Hinrich Wilhelm Kopf, Ernst Torgler und Hans Kammler hat er im Visier. Ich frage mich, ob der Bund nachweisen kann, die Bildrechte zu halten.

Es entbehrt nicht der Komik. Der Bund denkt kleinkariert.
Wie wäre es, wenn er sich Gedanken darüber macht, ob der "Erwerb" des Palais Schaumburg in Bonn, Sommerresidenz der Bundeskanzlerin rechtens war ?

http://goo.gl/CY07ch

Vielleicht gibt es unter den Lesern dieses blogs Urheberrechtsspezialisten die dazu etwas sagen können/möchten.
Laie (Gast) meinte am 2013/11/14 10:47:
Dafür muss man kein Urheberrechtsspezialist sein: irgendwelche nicht gemeinfreien Bilder einfach mal so nachdrucken geht nicht, das müsste ein Rechtsanwalt vielleicht doch wenigstens ahnen können. Und die Quelle nur zu nennen (und keine Genehmigung oder Lizenz einzuholen) heilt das auch nicht. 
Laie (Gast) meinte am 2013/11/14 10:48:
Dass das Bundesarchiv nichts besseres zu tun hat, als ein paar unbedeutenden Abdrucken von Fotos in Büchern mit Kleinauflage hinterherzurecherchieren, das ist allerdings doch etwas skandalös. 
KlausGraf meinte am 2013/11/16 18:27:
Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/565869292/ 
 

twoday.net AGB

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