http://www.rechtambild.de/2013/06/14-000-e-fur-die-nichtnennung-des-urhebers/
http://www.lhr-law.de/magazin/urheberrecht/lhr-erzielt-rekordsumme-fur-mandanten-fotograf-erhalt-14-000-e-schadensersatz-wegen-nichtnennung-als-urheber
" Es handelte sich um ein hochwertiges Lichtbildwerk, auf dem eine Sehenswürdigkeit abgebildet war. Der Betrag bezog sich auf mehrere Veröffentlichungen in Pressemitteilungen an verschiedensten Stellen im Internet und in Katalogen über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren. Er entspricht daher nicht dem Fall, bei dem ein Lichtbild lediglich an einer Stelle und über einen kurzen Zeitraum verwendet wird. "
Via
http://www.fr-online.de/recht/-creative-commons-so-darf-man-fotos-und-co-teilen,21157310,24333396.html
Zur lizenzgerechten Nutzung siehe
http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
"Nicht nur die Printpresse hat immer wieder Probleme damit zu begreifen, dass Bilder aus der Wikipedia & Co. (wobei & Co. insbesondere für den Bilderschatz auf Wikimedia Commons steht) nicht nach eigenem Gutdünken frei genutzt werden können. Man muss sich dabei sehr wohl an bestimmte Regeln halten. Im Wesentlichen sind es zwei sehr einfache Grundregeln bei Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen):
1. Nenne den Namen (oder das Pseudonym) des Fotografen!
2. Verlinke die maßgebliche Lizenz!"
Nochmals am Beispiel eines der Sieger des Wettbewerbs Wiki loves Monuments 2013, wobei wieder unkritische Postkartenansichten als Sieger ausgewählt wurden.
Foto: Thaler https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
Aus der Seite
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Egyetemi_K%C3%B6nyvt%C3%A1r4.JPG
entnimmt man:
1. Es gibt keine besonderen Forderungen (z.B. Verlinkung einer Seite), die im Rahmen der CC-BY-SA-Lizenz zu beachten wären
2. Der Name oder das Pseudonym des Fotografen ist Thaler (wenn er sich Moppelhoppel nennen würde, wäre das ebenso anzugeben).
3. Der Lizenzlink ist
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
4. Die Quelle zu verlinken ist sinnvoll, aber in diesem Fall nicht zwingend:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Egyetemi_K%C3%B6nyvt%C3%A1r4.JPG
Bei Online-Publikationen sollten die Angaben am Bild oder in nächster Nähe stehen. Das ist auch eine Anerkennung für den Fotografen. Natürlich sollte man, wenn mans hübscher oder kürzer schätzt, den Link unter CC-BY-SA verstecken
Bei gedruckten Publikationen stehen die Angaben (mit Abdruck der URL der Lizenzadresse
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en ) im üblichen Bildnachweis (z.B. am Ende eines Buchs oder klein neben einem Foto in einer Zeitung).
http://www.lhr-law.de/magazin/urheberrecht/lhr-erzielt-rekordsumme-fur-mandanten-fotograf-erhalt-14-000-e-schadensersatz-wegen-nichtnennung-als-urheber
" Es handelte sich um ein hochwertiges Lichtbildwerk, auf dem eine Sehenswürdigkeit abgebildet war. Der Betrag bezog sich auf mehrere Veröffentlichungen in Pressemitteilungen an verschiedensten Stellen im Internet und in Katalogen über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren. Er entspricht daher nicht dem Fall, bei dem ein Lichtbild lediglich an einer Stelle und über einen kurzen Zeitraum verwendet wird. "
Via
http://www.fr-online.de/recht/-creative-commons-so-darf-man-fotos-und-co-teilen,21157310,24333396.html
Zur lizenzgerechten Nutzung siehe
http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
"Nicht nur die Printpresse hat immer wieder Probleme damit zu begreifen, dass Bilder aus der Wikipedia & Co. (wobei & Co. insbesondere für den Bilderschatz auf Wikimedia Commons steht) nicht nach eigenem Gutdünken frei genutzt werden können. Man muss sich dabei sehr wohl an bestimmte Regeln halten. Im Wesentlichen sind es zwei sehr einfache Grundregeln bei Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen):
1. Nenne den Namen (oder das Pseudonym) des Fotografen!
2. Verlinke die maßgebliche Lizenz!"
Nochmals am Beispiel eines der Sieger des Wettbewerbs Wiki loves Monuments 2013, wobei wieder unkritische Postkartenansichten als Sieger ausgewählt wurden.
Foto: Thaler https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
Aus der Seite
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Egyetemi_K%C3%B6nyvt%C3%A1r4.JPG
entnimmt man:
1. Es gibt keine besonderen Forderungen (z.B. Verlinkung einer Seite), die im Rahmen der CC-BY-SA-Lizenz zu beachten wären
2. Der Name oder das Pseudonym des Fotografen ist Thaler (wenn er sich Moppelhoppel nennen würde, wäre das ebenso anzugeben).
3. Der Lizenzlink ist
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en
4. Die Quelle zu verlinken ist sinnvoll, aber in diesem Fall nicht zwingend:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Egyetemi_K%C3%B6nyvt%C3%A1r4.JPG
Bei Online-Publikationen sollten die Angaben am Bild oder in nächster Nähe stehen. Das ist auch eine Anerkennung für den Fotografen. Natürlich sollte man, wenn mans hübscher oder kürzer schätzt, den Link unter CC-BY-SA verstecken
Bei gedruckten Publikationen stehen die Angaben (mit Abdruck der URL der Lizenzadresse
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en ) im üblichen Bildnachweis (z.B. am Ende eines Buchs oder klein neben einem Foto in einer Zeitung).
KlausGraf - am Dienstag, 10. Dezember 2013, 21:13 - Rubrik: Archivrecht
FeliNo meinte am 2013/12/11 00:53:
"...unkritische Postkartenansichten als Sieger..."
Stimmt. Die Fotos zeigen uns die Bestechlichkeit der Blicke.