"Mit ihrer überraschenden Entscheidung, Adolf Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" auch nach 2015, wenn das Copyright für das Buch ausläuft, zu verbieten, hat die bayerische Staatsregierung sowohl den Landtag als auch das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) überrascht. Das IfZ arbeitet seit längerem an einer kommentierten kritischen Fassung des Buchs - im Auftrag des Freistaats.
Die Entscheidung hat im Landtag entsprechend parteiübergreifende Kritik ausgelöst - auch von der CSU. Die Abgeordneten wehrten sich am Mittwoch dagegen, dass die Regierung sich über einen einstimmigen Beschluss des Landtags hinwegsetze."
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/hilters-mein-kampf-soll-verboten-bleiben-a-938511.html
Schon der erste Satz dieser Meldung ist ein Fehler. Denn ob nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist am 1.1.2016 die Bayerische Staatsregierung eine Strafanzeige stellt oder jemand anderes, macht keinen rechtlichen Unterschied. Die Staatsregierung kann gar nix verbieten, da die entsprechenden Strafvorschriften Bundesrecht sind. Eine wissenschaftliche Ausgabe steht zudem unter dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG).
Die verbreitete Kritik an der Haltung der Staatsregierung ist berechtigt. Wir brauchen eine historisch-kritische Auseinandersetzung mit dem - auf dem Internet Archive ja auch online verfügbaren - Text. Verbote sind da kontraproduktiv.
Siehe auch
http://schmalenstroer.net/blog/2013/12/bayern-stoppt-historisch-kritische-ausgabe-von-mein-kampf/
http://www.hellojed.de/wp/2013/12/sein-kampf/

Die Entscheidung hat im Landtag entsprechend parteiübergreifende Kritik ausgelöst - auch von der CSU. Die Abgeordneten wehrten sich am Mittwoch dagegen, dass die Regierung sich über einen einstimmigen Beschluss des Landtags hinwegsetze."
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/hilters-mein-kampf-soll-verboten-bleiben-a-938511.html
Schon der erste Satz dieser Meldung ist ein Fehler. Denn ob nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist am 1.1.2016 die Bayerische Staatsregierung eine Strafanzeige stellt oder jemand anderes, macht keinen rechtlichen Unterschied. Die Staatsregierung kann gar nix verbieten, da die entsprechenden Strafvorschriften Bundesrecht sind. Eine wissenschaftliche Ausgabe steht zudem unter dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG).
Die verbreitete Kritik an der Haltung der Staatsregierung ist berechtigt. Wir brauchen eine historisch-kritische Auseinandersetzung mit dem - auf dem Internet Archive ja auch online verfügbaren - Text. Verbote sind da kontraproduktiv.
Siehe auch
http://schmalenstroer.net/blog/2013/12/bayern-stoppt-historisch-kritische-ausgabe-von-mein-kampf/
http://www.hellojed.de/wp/2013/12/sein-kampf/

KlausGraf - am Donnerstag, 12. Dezember 2013, 21:00 - Rubrik: Geschichtswissenschaft