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RA Petring machte schon im November auf eine wohl auch auf die aktuellen Streaming-Abmahnungen übertragbare, noch nicht rechtskräftige Entscheidung aufmerksam:

"Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.10.2013 (Az. 57 C 6993/13) eine Filesharingklage von vier Tonträgerherstellerinnen wegen arglistiger Täuschung, Betruges und sittenwidriger Schädigung abgewiesen. Das Berufungsverfahren ist derzeit beim Landgericht Düsseldorf (zum Az. 23 S 358/13) anhängig. "

http://petringlegal.blogspot.de/2013/11/betrug-per-anwaltlicher-filesharing.html

Zitat: "Somit haben die Klägerinnen der Beklagten in ihrem Abmahnschreiben eine unzutreffende der Beklagten ausweglos erscheinende Rechtslage vorgespiegelt."

Zur Verantwortlichkeit von Anwälten siehe auch

http://www.dury.de/sonstige-blogartikel/anwalt-verurteilt-versuchte-notigung-durch-anwaltliches-mahnschreiben

***

Zur Pornoabmahnung meldet

http://www.focus.de/digital/redtube-abmahnung-falsche-rechtsgrundlage-streaming-skandal-schadensersatz-fuer-porno-gucker-moeglich_id_3481401.html

"Nutzer von Pornokanälen wie Redtube und Youporn, die nach Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung das geforderte Geld gezahlt haben, können nach Ansicht des Kölner Rechtsanwalts Christian Solmecke Schadenersatz vom Land Nordrhein-Westfalen verlangen."
FeliNo meinte am 2013/12/15 23:29:
In der "WELT am SONNTAG" heute ein Artikel unter dem Titel "Anwalts Liebling" von Benedikt Fuest und Lars-Marten Nagel:
http://www.welt.de/print/wams/wirtschaft/article122941800/Anwalts-Liebling.html 
 

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