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http://www.sueddeutsche.de/bayern/532/471076/text/

Hausnummern sind ein traditionelles Ordnungsmerkmal für die bauliche Struktur unserer Städte. Sie unkenntlich zu machen, bedeutet nichts anderes als Zensur von Geoinformation. Die Verknüpfung von ganzer Hausansicht und Hausnummer ist grundsätzlich kein schützenswertes personenbezogenes Datum. Alles, was in dieser Welt auf Gegenstände sich bezieht, bezieht sich mehr oder minder indirekt auf Personen. Zur Informationsfreiheit gehört aber die Dokumentation der gegenständlichen Welt.

1999 entschied das VG Karlsruhe:

Eine Gebäudedatenbank, bei der die Außenansichten der Wohngebäude von Straßenzügen in größeren Städten fotografisch erfasst und auf einer CD-ROM zusammengestellt werden, verletzt weder das Eigentumsrecht des Anliegers, noch dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild und auf informationelle Selbstbestimmung; auch datenschutzrechtliche Vorschriften werden nicht verletzt.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20010080.htm
Siehe auch http://www.jurpc.de/rechtspr/20000005.htm

Siehe in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview

Weitere hysterische Stellungnahmen von Datenschutzbeauftragten:

http://tinyurl.com/lkqy7h
Wolf Thomas meinte am 2009/06/07 13:26:
Historischer Bezug s.:
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/5746578/ 
 

twoday.net AGB

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