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http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20131217_1bvr313908.html

In abstoßender Weise hat sich das Verfassungsgericht den Industrieinteressen ausgeliefert. Unberücksichtigt bleibt, dass archäologische und historische Forschung in rabiater Weise unersetzlicher Quellen beraubt werden. Ein notfalls aus dem Kulturstaats-Prinzip ableitbares Recht auf Schutz der Kulturlandschaft müsste richtigerweise auch subjektive Rechtspositionen verschaffen.
Gast (Gast) meinte am 2013/12/18 18:03:
1) Das "Kulturstaatsprinzip" ist einstweilen ein bloßes Postulat, kein anerkanntes Element des geltendem Verfassungsrechts.

2) Falls es je eingeführt werden sollte (was in der Tat vor einiger Zeit eine Enquête-Kommission vorgeschlagen hatte), wird es garantiert keine subjektiven Rechte auf Erhalt von "Kulturlandschaften" verleihen (wem auch - jedermann??).

3) Falls es je eingeführt werden sollte, hätte ich gerne auch ein subjektives Recht darauf, dass deutsche Kulturträger, insbesondere Universitäten, in ihren Archiven keine unfähigen alten Männer beschäftigen, die ihren Mangel an dienstlicher Beschäftigung mit Unsinns-Kommentaren zu Rechtsproblemen kompensieren. 
KlausGraf antwortete am 2013/12/18 18:17:
Jura-Troll obwohl noch gar nicht Wochenende?
Sind Sie krankgeschrieben?

Selbstverständlich ist das Kulturstaatsprinzip ein anerkanntes Element des geltenden Verfassungsrechts, auch wenn es nicht im Grundgesetz steht. Das Bundesverfassungsgericht hat verschiedentlich damit argumentiert vom Schrifttum ganz zu schweigen.

http://books.google.de/books?id=x7vw7NWIoA4C&pg=PA50

Alles weitere ist mir wirklich zu blöd. Niemand zwingt sie hierherzuklicken. 
 

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