Den bislang juristisch fundiertesten Beitrag - noch dazu flott geschrieben - zur Abmahnwelle lieferte Alexander Schultz:
http://www.palawa.de/?p=1093
Man befindet sich in bester Gesellschaft, wenn man die Ansicht vertritt, progressives Streaming bei der Wiedergabe eines Films aus einem Tube-Portal – vorbehaltlich abgezweigter Vervielfältigungsstücke – sei durch die Schranke § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt. § 44a Nr. 2 UrhG endet nach meiner Ansicht an dem Punkt, an dem mehr als ein rezeptiver Werkgenuss im Rahmen der Wiedergabe gegeben ist, sprich sich der Betrachter eine dauerhafte Kopie aus dem Zwischenspeicher erstellt, gleich an welcher Stelle er die Daten abfischt. Umgehungen wird es immer geben und gehen stets Hand-in-Hand mit neuen Techniken.
Das Anschauen eingebetteter Videos in Blogs oder ähnlichem ist ein fester Bestandteil der Netzkultur geworden. Wo soll die Grenze gezogen werden? Das Anschauen/ Browsen einer Website als solche ist i.S.d. § 44a Nr. 2 UrhG privilegiert, gleichwohl nicht das Anklicken eines darin eingebetteten Videos? Was ist mit Website-Hintergrundmusik, die automatisch beim Aufrufen der Website vollständig in den Speicher geladen wird? Begeht auch hier der Websurfende eine Urheberrechtsverletzung?
Der Leser merkt: Es kann nicht sein, denn das ist nicht der Sinn und Zweck des geltenden urheberrechtlichen Wertungssystems. Das Netz würde zu einem Minenfeld verkommen. Sowohl das Verhalten von Herrn RA Urmann als auch The Archive AG erinnern mich an das eines Patenttrolls. Nicht produzieren, sondern abkassieren.
Auch RA Zimbehl hält in einem englischsprachigen Beitrag die Abmahnungen nicht für haltbar:
http://kluwercopyrightblog.com/2013/12/18/tens-of-thousands-of-cease-and-desist-letters-for-watching-a-stream/
***
Ein umfangreiches Resümee des Skandals legte Peter Mersch vor
http://www.mersch.com/cmscontent/fileupload/newZ1new_fileupload_url1_eZ279333Z3porno-abmahnungen.pdf
während das auf
http://www.bildblog.de/53498/drohanrufe-penisfotos-filterblasenentzuendung/
beworbene Subreddit
http://www.reddit.com/r/abmahnwelle/
inzwischen nur noch privat ist - hoffentlich nur vorübergehend.
***
Aktuelle Links findet man nicht nur bei mir auf G+, sondern auch in den Kommentaren des Lawblogs:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/16/urmanns-plaene/comment-page-2/
https://twitter.com/Archivalia_kg/status/413400642099486720
http://www.palawa.de/?p=1093
Man befindet sich in bester Gesellschaft, wenn man die Ansicht vertritt, progressives Streaming bei der Wiedergabe eines Films aus einem Tube-Portal – vorbehaltlich abgezweigter Vervielfältigungsstücke – sei durch die Schranke § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt. § 44a Nr. 2 UrhG endet nach meiner Ansicht an dem Punkt, an dem mehr als ein rezeptiver Werkgenuss im Rahmen der Wiedergabe gegeben ist, sprich sich der Betrachter eine dauerhafte Kopie aus dem Zwischenspeicher erstellt, gleich an welcher Stelle er die Daten abfischt. Umgehungen wird es immer geben und gehen stets Hand-in-Hand mit neuen Techniken.
Das Anschauen eingebetteter Videos in Blogs oder ähnlichem ist ein fester Bestandteil der Netzkultur geworden. Wo soll die Grenze gezogen werden? Das Anschauen/ Browsen einer Website als solche ist i.S.d. § 44a Nr. 2 UrhG privilegiert, gleichwohl nicht das Anklicken eines darin eingebetteten Videos? Was ist mit Website-Hintergrundmusik, die automatisch beim Aufrufen der Website vollständig in den Speicher geladen wird? Begeht auch hier der Websurfende eine Urheberrechtsverletzung?
Der Leser merkt: Es kann nicht sein, denn das ist nicht der Sinn und Zweck des geltenden urheberrechtlichen Wertungssystems. Das Netz würde zu einem Minenfeld verkommen. Sowohl das Verhalten von Herrn RA Urmann als auch The Archive AG erinnern mich an das eines Patenttrolls. Nicht produzieren, sondern abkassieren.
Auch RA Zimbehl hält in einem englischsprachigen Beitrag die Abmahnungen nicht für haltbar:
http://kluwercopyrightblog.com/2013/12/18/tens-of-thousands-of-cease-and-desist-letters-for-watching-a-stream/
***
Ein umfangreiches Resümee des Skandals legte Peter Mersch vor
http://www.mersch.com/cmscontent/fileupload/newZ1new_fileupload_url1_eZ279333Z3porno-abmahnungen.pdf
während das auf
http://www.bildblog.de/53498/drohanrufe-penisfotos-filterblasenentzuendung/
beworbene Subreddit
http://www.reddit.com/r/abmahnwelle/
inzwischen nur noch privat ist - hoffentlich nur vorübergehend.
***
Aktuelle Links findet man nicht nur bei mir auf G+, sondern auch in den Kommentaren des Lawblogs:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/16/urmanns-plaene/comment-page-2/

KlausGraf - am Mittwoch, 18. Dezember 2013, 20:57 - Rubrik: Archivrecht
Andreas (Gast) meinte am 2013/12/21 09:56:
Urmann und Würstchen
Urmann scheint auch mal (anscheinend erfolglos) Würstchen produziertzu haben:
http://www.myheimat.de/dillingen/politik/rettung-der-arbeitsplaetze-bei-der-firma-schwarz-in-gundelfingen-d49139.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/Schwarz-schliesst-Filialen-id6836221.html
http://www.augsburger-allgemeine.de/dillingen/Schwarzer-Tag-fuer-die-Gundelfinger-Wurstfabrik-id8599161.html
P.S. Graf's Law: made my day!